Zuschüsse für behindertengerechten Umbau

Förderanträge noch bis zum 31. Oktober 2017 einreichen

Bad Hersfeld. Behinderte Menschen bewohnen oft Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Türdurchgänge zu schmal und Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum nutzbar. Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Verfügung.

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Dazu gehören z. B. behindertengerechte Bäder, Beseitigung von Schwellen, Rampen bzw. Treppenlifte, Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer und ähnliches. Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit Behinderung selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent gewährt werden. Darüber hinaus gilt eine Zuschussobergrenze, die beispielsweise für Badumbauten bei 5000 Euro liegt, für Lifte bzw. Aufzüge bei 6000 Euro und für andere Einzelmaßnahmen bei 2500 Euro. Maßnahmekosten unter 1000 Euro werden nicht gefördert. Mit dem Bau darf vor Bewilligung des Zuschusses nicht begonnen sein.

Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, Neuschaffung von Wohnraum oder die Erweiterung bestehender Wohnungen sowie Kosten für den behindertengerechten Umbau in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Informationen sowie Förderrichtlinien und Anmeldevordrucke können Interessierte bei der Wohnungbauförderungsstelle der Kreisverwaltung, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Tel. 06621/87-2101, anfordern oder per E-Mail: bodo.schott@hef-rof.de. Förderanträge noch bis zum 31. Oktober 2017 eingereicht werden bzw. solange noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. +++