Aufgrund der Corona-bedingten besonderen Belastung der Zulassungs- und Führerscheinstelle des Landkreises Fulda können Zulassungsvorgänge von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Landkreisen nicht mehr bearbeitet werden. „Auch damit sollen unnötige Kontakte begrenzt werden“, sagt Landrat Bernd Woide. Außerdem ergeht die Bitte an Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1958, die ihren alten – grauen oder rosafarbenen – Führerschein in einen neuen Kartenführerschein umtauschen müssen: Die gesetzliche Frist zum Umtausch läuft bis zum 1. Januar 2022. Entsprechend steht dafür noch genügend Zeit zur Verfügung. „Bitte verschieben Sie den Umtausch möglichst auf die zweite Jahreshälfte 2021. Das ist immer noch rechtzeitig.“ +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar