Zielinski: Bilanz in der Jugendhilfe kann sich sehen lassen

Lauterbach. Die umfangreichen Veränderungen innerhalb des Jugenddezernates zeigen bereits erste Auswirkungen: Das Rechnungsjahr 2013 schloss im Bereich des Jugendamtes mit 1,6 Mio. Euro besser ab als ursprünglich im Haushalt veranschlagt. Der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent, Peter Zielinski, zog anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales eine Bilanz der Entwicklungen in der Jugendhilfe seit seinem Amtsantritt im Juli 2012. „Wir haben uns vorgenommen, die Jugendhilfe im Vogelsberg wirtschaftlicher zu machen. Dies bedingt, dass wir viel stärker in den präventiven Bereich und in die Qualität der Hilfen investieren müssen. Neben den Einspareffekten, die durchaus erwünscht sind, darf die Fachlichkeit nicht auf der Strecke bleiben. An diesen Zielen arbeiten sowohl die freien Träger als auch die Mitarbeiter des Jugendamtes aktiv mit. Dies ist der Schlüssel für den weiteren Erfolg dieses ambitionierte Projektes“, so Peter Zielinski.

Die Kosten der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit, die Ausweitung der Erziehungsberatung, die Kosten eines Modellprojektes zur Budgetierung, die Ausweitung der Frühen Hilfen und die Mehrkosten für die Tagespflegesatzung wurden allesamt aus dem Budget des Jugendamtes erwirtschaftet. „Dies entspricht einer Summe von rund einer Million Euro, die komplett durch die eingeleiteten Maßnahmen im Budget des Jugendamtes erwirtschaftet wurden. In den Jahren 2013 und 2014 gab es zudem keine Ausweitung der Ansätze für die Entgeltsteigerungen der Einrichtungen, auch diese wurden aus dem Budget erwirtschaftet“, so der Jugenddezernent weiter.

Im Haushalt 2015 gab es erstmals eine Erhöhung des Ansatzes für die Jugendhilfe um 3,25 Prozent, die genau der erwarteten Kostensteigerung der Einrichtungen in Höhe von knapp 650.000,– Euro entspricht. Im Zeitraum der Amtszeit Zielinskis wurden im Jugendamt also bisher 1,6 Mio. Euro eingespart bzw. durch Erträge haushaltsrelevant erwirtschaftet und rund 1.000.000 Euro in präventive Maßnahmen umgeschichtet. Im laufenden Jahr ist zudem eine Veränderung im Bereich des Pflegekinderdienstes geplant. Die Aufgaben sollen teilweise an einen Träger vergeben werden, die Kosten dafür müssen ebenfalls aus dem Haushalt des Jugendamtes finanziert werden.

Zielinski beschrieb den Organisationsentwicklungsprozess im Jugendamt, der mit einer inhaltlichen Neuausrichtung der Jugendhilfe im Vogelsbergkreis verknüpft ist. Ausgehend von einem Workshop, der im Januar 2013 mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes stattgefunden hatte, wurden in der Folge Entscheidungen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen getroffen. Neben der räumlich verbesserten Unterbringung und Zugänglichkeit des Jugendamtes am Standort Lauterbach wurde das Personal in der Formulierung sogenannter „SMART“er Ziele geschult (SMART = spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert). Außerdem erhielten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen sozialen Dienst eine Fortbildung in Sachen Fachcontrolling in der Jugendhilfe, damit waren die Grundlagen zur Einführung eines Fach- und Finanzcontrollings gelegt.

Das Controlling wurde schrittweise seit 2014 eingeführt. „Ab dem ersten Quartal 2015 wird es zukünftig alle drei Monate einen Controlling-Bericht für die Jugendamts- und die Dezernatsleitung geben“, kündigt Dezernent Zielinski an, „Dies gewährleistet, dass zukünftig bei besonderen Abweichungen von der Finanz- und Fachplanung schneller reagiert und gegengesteuert werden kann.“ Auch den politischen Gremien sollen die Berichte aus dem Controlling zugeleitet werden, damit die Arbeit des Jugendamtes nach außen transparenter wird. „Auch dies war ein Wunsch aus den Reihen der Mitarbeiterschaft.“ Das Jugendamt arbeitet derzeit noch an der Endredaktion eines Prozesshandbuches, in dem alle im Jugendamt anfallenden Prozesse beschrieben werden. Es soll als Dienstanweisung die Grundlage für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein sowie als Basisbaustein für den Aufbau eines Qualitätsmanagements Verwendung finden.

Da ein wesentliches Manko der Vergangenheit die sehr knappe Personalausstattung im allgemeinen sozialen Dienst war, wurden im Jahr 2014 zwei zusätzliche befristete Stellen in diesem Bereich geschaffen und besetzt. Im Jahr 2015 werden nochmals zwei befristete Stellen folgen, so Zielinski.

„Von dieser Maßnahme verspreche ich mir die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen sozialen Dienst. Sie sollen wieder mehr Zeit für die Sozialarbeit in ihren Bezirken haben und damit eine kleinteiligere und intensivere Betreuung der Familien im Zuständigkeitsbereich bewerkstelligen können.“ Bei anderen Jugendhilfeträgern habe sich gezeigt, dass eine gute Personalausstattung im Bereich der sozialen Dienste für geringere Kosten auf der Seite der stationären Unterbringung sorgen könne. Kinder würden nicht so schnell aus den Familien genommen, wenn die fallbearbeitenden Fachkräfte mehr Zeit für individuelle Betreuung hätten.

Tagespflege: Ein Attraktives Angebot

Neben den Veränderungen innerhalb des Amtes gab es eine ganze Reihe wegweisender inhaltlicher Neuausrichtungen. So wurde im Bereich der Kindertagespflege eine Tagespflegesatzung auf den Weg gebracht. Diese trat zum 01.01.2013 in Kraft und wurde zum 01.01.2015 inhaltlich an die in der Evaluation gewonnenen Aspekte angepasst. Die Tagespflegesatzung regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Tagespflegepersonen, Eltern und Jugendamt. Vor Inkrafttreten der Satzung mussten sich die Eltern und die Tagespflegepersonen selbst über die Konditionen und Rahmenbedingungen einigen. Nun ist geregelt, dass Tagespflegepersonen für jedes betreute Kind 5,– Euro pro Stunde erhalten. Daneben regelt sie Satzung auch die Fortzahlung des Entgelts bei Krankheit und Urlaub. Mit der jüngsten Anpassung der Satzung wurden die Elternbeiträge auf das Niveau der Beiträge für Kindertageseinrichtungen der Kommunen gesenkt. Somit ist die Tagespflege nun auch im Vogelsberg ein attraktives Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung, welches zur Familienfreundlichkeit des Kreises einen wesentlichen Beitrag leistet.

Familienservice Frühe Hilfen

Den „Familienservice Frühe Hilfen“ gibt es seit Beginn des Jahres 2013. Seitdem wurde das Angebot kontinuierlich angepasst und erweitert. Mittlerweile verfügt die Stelle des Jugendamtes über Sachmittel von 100.000,– Euro. Damit werden Familienhebammen, Familienbegleiter oder andere Angebote in einem kreisweiten Netzwerk Frühe Hilfen für Familien mit kleinen Kindern angeboten – alles sehr einfach und unbürokratisch. So ist gewährleistet, dass Jugendhilfe früh ansetzt und Eltern von Kleinkindern Unterstützung bei ihren alltäglichen Aufgaben und Problemstellungen erhalten können.

Erziehungsberatung kreisweit und innovativ aufgestellt

Um die Unterstützung von Erziehungsberechtigen nachhaltig zu verbessern wurde im Mai 2014 das „Netzwerk Erziehungsberatung“ gegründet. Neun verschiedene Träger bieten kreisweit ihre Dienstleistung in Sachen Erziehungsberatung an. Eltern, Jugendliche und Kinder können dieses Angebot bis zu fünfmal sehr unbürokratisch in Anspruch nehmen und sich von den Fachkräften unterstützen und beraten lassen. Der besondere Mehrwert des Angebotes liegt darin, dass die Erziehungsberatung kreisweit flächendeckend angeboten wird und auf Wunsch auch zuhause oder an einem Ort der Wahl stattfinden kann. Bis zur Umstellung des Konzeptes waren beim Kreisjugendamt lediglich zwei Mitarbeiter mit jeweils einer halben Stelle in diesem Bereich tätig. „Ich wollte das Angebot der Erziehungsberatung ausweiten, schlagkräftiger machen und somit viel früher ansetzen als bisher. Das nunmehr geschaffene Trägernetzwerk ist ein präventives Angebot, welches einmalig in der Jugendhilfelandschaft ist.“ Die Träger im Netzwerk übernehmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen auch die Funktion der insoweit erfahrenen Fachkräfte nach dem Kinderschutzparagraphen 8a des SGB VIII.

Schulbezogene Jugendsozialarbeit: Ab 2015 flächendeckend einheitliches Konzept

Seit 2012 gibt es die Schulbezogene Jugendsozialarbeit, mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde sie zu einem kreisweiten Angebot an allen Schulen des Kreises und für alle Gemeinden ausgebaut. Dieses präventive Angebot im Sozialraum vernetzt die Arbeit des Jugendamtes mit kommunaler Jugendarbeit der Städte und Gemeinden. Erstmals in der Geschichte des Vogelsbergkreises sind acht Personalstellen (drei beim Kreisjugendamt und fünf bei anderen Trägern) in der schulbezogenen Jugendsozialarbeit tätig. Der Kreis finanziert dieses Angebot mit knapp 500.000,– Euro pro Jahr.

Übernahme der Kommunalen Jugendarbeit durch den Kreis

Die Gemeinde Mücke sowie die Städte Alsfeld und Schotten haben dem Vogelsbergkreis die kommunale Jugendarbeit mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen. Der Kreis hat mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe jeweils einen Träger beauftragt, der gleichzeitig auch für die Schulbezogenen Jugendsozialarbeit verantwortlich zeichnet. Dies stellt sicher, dass sich die Arbeitsbereiche der kommunalen Jugendarbeit und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit eng miteinander verzahnen. Die Gemeinden haben zudem den Vorteil, dass die Vertretungsregelung der kommunalen Jugendarbeit über die Träger mit abgesichert wird. Damit wird Jugendarbeit zu einer wegweisenden interkommunalen Zusammenarbeit. +++ fuldainfo