Zentralen Bußgeldstelle – Steigerung der Anzeigeneingänge

Neue Anlagen und mehr Einnahmen

Kassel. Im Jahr 2017 gingen insgesamt 1.163.285 Anzeigen in der Zentralen Bußgeldstelle ein. Damit ist seit mehreren Jahren erstmals wieder eine Steigerung der Anzeigeneingänge, insbesondere seit der zweiten Jahreshälfte 2017 zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2016 waren 80.168 Anzeigen mehr zu bearbeiten. Zurückzuführen ist diese Steigerung insbesondere auf die Einrichtung neuer Geschwindigkeitsmessstellen bzw. die Wiederinbetriebnahme von Messanlagen. Ca. 60 Prozent aller verfolgten Verkehrsverstöße sind auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen, gefolgt von 22,7 Prozent Halt-und Parkverstößen.

Von den Anzeigen im Jahr 2017 betrafen 62,7 Prozent (729.284 Anzeigen) geringfügige Verkehrsverstöße (Regelgeldbuße bis 55 Euro). 273.721 dieser geringfügigen Verkehrsverstöße waren zuvor bei den örtlichen Ordnungsbehörden anhängig und wurden nach erfolgloser Verwarnung an die Zentrale Bußgeldstelle übergeleitet. Die Zahl der angezeigten schwerwiegenden Verkehrsverstöße (Regelgeldbuße ab 60 Euro) belief sich auf 422.819. Insgesamt erstattete die Polizei 43.794 Verkehrsunfallanzeigen. 33,5 Prozent (141.682) der schwerwiegenden Anzeigen wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden aufgenommen. Darüber hinaus wurden 3.664 Verfahren wegen Fahren unter Alkohol- oder Drogenkonsum eingeleitet, 185 Anzeigen betrafen Gefahrgutverstöße. Es waren 164 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz zu verzeichnen und in 3.577 Fällen hat die Polizei bei ihren Verkehrskontrollen Sicherheitsleistungen einbehalten. In 392 Fällen leitete die Behörde Einziehungsverfahren ein, in denen der durch Überladungen und ähnliche Verstöße erzielte Gewinn unmittelbar bei den Fahrzeughaltern abgeschöpft wird. Ein geringer Teil der Anzeigen hatte Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs zum Gegenstand. 300 Verstöße wegen Personalienverweigerung wurden 2017 zur Anzeige gebracht. Aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten flossen 2017 59.107.368,30 Euro in den Landeshaushalt. 2016 beliefen sich die Einnahmen auf 57.572.448,01 Euro

Verfolgung und Vollstreckung

Die Sachbearbeiter erließen 433.194 Bußgeldbescheide, davon 27.821 mit Fahrverbot. 13.897 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 111.881 andere geringfügige Verstöße. In Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen wurden 163.684 Kostenbescheide gemäß § 25a StVG erlassen, weil der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden konnte. In 23.865 Fällen (5,5Prozent) gaben die Sachbearbeiter die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz ab. Die Einspruchsquote ist gegenüber 2016 um 0,85Prozent und damit leicht gesunken. Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 232.733 Fällen eingeleitet, Erzwingungshaft in 7.037 Fällen beantragt. Zur Entgegennahme der Führerscheine waren die Mitarbeiter der Führerscheinverwahrung in 26.239 Fällen tätig. In 1.689 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen. Durch eine optimierte Darstellung des online-Angebotes der ZBS haben im Jahr 2017 10Prozent der Betroffenen die Möglichkeit genutzt, den Zeugenfragebogen bzw. die Anhörung online zu beantworten oder die Geldbuße online zu bezahlen. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 2016 um 1,4Prozent.

Verfolgung im Ausland

Im Ausland wohnende Autofahrer, denen in Hessen Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere schwerwiegende Verstöße vorgeworfen werden, erhalten ein Informationsschreiben gemäß § 27 StVG. Der ausländische Halter wird mit dem Informationsschreiben über die festgestellte Ordnungswidrigkeit in der jeweiligen Landessprache informiert und es erfolgt das Angebot – ähnlich einer Verwarnung -, die auf sie zukommende Geldbuße bereits vorab zu zahlen. Es wurden insgesamt 59.648 Informationsschreiben von der Zentralen Bußgeldstelle versandt. Die Zahl der beteiligten Länder ist von 6 im Jahr 2015 über 13 im Jahr 2016 auf 16 im Jahr 2017 gestiegen. Den größten ausländischen Anteil an Verkehrsverstößen in Hessen haben die Länder Polen, Niederlande, Rumänien und Österreich. Im Rahmen der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen werden acht Deliktsarten geahndet, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit fast 98Prozent vertreten sind. Die weiteren Delikte betreffen unter anderem Rotlichtverstöße, unbefugte Fahrstreifenbenutzung und Handy-Verstöße.

Abgeschlossene Verfahren

Im Jahr 2017 schloss die Zentrale Bußgeldstelle 1.189.629 Verfahren ab. 76,28 Prozent (907.411 Fälle) der Betroffenen zahlten die Ihnen auferlegten Geldbeträge, davon in 379.330 Fällen nach schriftlicher Verwarnung, in 297.017 Fällen nach Erlass des Bußgeldbescheids, in 49.772 Fällen nach Mahnung, in 26.419 Fällen nach Vollstreckung und in 3.448 Fällen nach Einleitung des Erzwingungshaftverfahrens. Kostenbescheide gemäß § 25a StVG gingen in 72.183 Fällen der Zahlung voraus. Die Zahlungsbereitschaft musste davon in 39.621 Fällen durch eine Mahnung und durch Vollstreckungsmaßnahmen geweckt werden. 163.320 Verfahren wurden 2017 eingestellt, weil die verantwortliche Person nicht festgestellt werden konnte.

Arten der Verkehrsverstöße, Alter der betroffenen Personen

59,5 Prozent der anhängigen Verfahren betrafen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch die Halt- und Parkverstöße nahmen mit 22,7 Prozent einen breiten Raum ein. Der Anteil der Verfahren aufgrund von Verkehrsunfällen belief sich auf 7,23 Prozent. Bei etwas über einem Prozent lag der Anteil der Verstöße gegen die Anschnallpflicht und bei 1,5 Prozent beim Handyverbot. Rotlichtverstöße umfassten einen Anteil von 1,7 Prozent, Verfahren wegen versäumter Hauptuntersuchung betrugen 1,2 Prozent. Der Anteil aller anderen Verkehrsverstöße lag unter einem Prozent. Die Zahl der Alkohol- und Drogenverstöße belief sich auf insgesamt 3.831. Davon entfielen 32 auf Fahranfänger, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 281 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt. Wegen Verstößen gegen das Gebot zur Bildung einer Rettungsgasse wurden 24 Verfahren eingeleitet. 12 Kraftfahrer fielen auf, weil ihre Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit den vorgeschriebenen Winterreifen ausgerüstet waren. Von den betroffenen Personen waren 0,05Prozent bis 17 Jahre alt, 6,21Prozent zwischen 18 und 24 Jahre alt, 18,2Prozent zwischen 25 und 34 Jahre alt, 18,5Prozent zwischen 35 und 44 Jahre alt, 21,28 zwischen 45 und 54 Jahre alt, 13,66Prozent zwischen 55 und 64 Jahre alt und 7,3Prozent 65 Jahre und älter. Bei 14,59Prozent liegt keine Altersangabe vor. Die Altersgruppe von 45 bis 54 Jahren war bei allen Verstößen am stärksten vertreten.

Rechtliche Änderungen

Mit der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden zum 19.10.2017 u.a. die Geldbußen für Handyverstöße von bisher 60 auf 100 Euro erhöht. Liegt gleichzeitig eine Gefährdung anderer vor, ist eine Geldbuße von 150 Euro und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Ferner wurden die Sanktionen bei Nichtbildung einer Rettungsgasse verschärft. Hier beträgt die Geldbuße mind. 240 Euro und es ist ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen.

Fazit und Ausblick

Die Jahresstatistik der Zentralen Bußgeldstelle für das Jahr 2017 weist im Bereich der Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ein höheres Anzeigenaufkommen und demzufolge steigende Einnahmen auf. Investitionen insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung zeigen seit Mitte 2017 Wirkung und tragen zur Verkehrssicherheit in Hessen bei. Die Zentrale Bußgeldstelle Hessen richtet sich für das Jahr 2018 auf einen weiteren Anstieg der Anzeigeneingänge ein mit dem Ziel, die Aufgabe der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch weiterhin möglichst effektiv und zielgerichtet wahrzunehmen. +++