Das Hessische Statistische Landesamt hat alle 41 Widersprüche von hessischen Kommunen gegen die Bescheide zur Feststellung der amtlichen Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2022 zurückgewiesen. Das teilte die Behörde am Montag nach Prüfung der eingegangenen Widersprüche mit.
Die Überprüfung ergab demnach keine Hinweise auf Fehler bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen. Im November 2024 hatte das Landesamt die Bescheide an die 421 hessischen Kommunen verschickt. Von diesen legten 41 Kommunen Widerspruch ein, wobei sieben Widersprüche verfristet waren.
Die verbleibenden 34 Widersprüche wurden in den vergangenen Wochen geprüft. Das Landesamt ging dabei auf jede von den Kommunen vorgebrachte Begründung ein und berücksichtigte die individuelle Situation der Kommunen. Die Feststellung der Bevölkerungszahl durch den Zensus bildet die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung.
Ab dem 24. Juni 2025 werden die Ergebnisse auf Basis des Zensus 2022 mit dem Stand 31. Dezember 2024 für alle hessischen Kommunen verfügbar sein. Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, binnen eines Monats Klage gegen den Bescheid zu erheben. Auch Fulda hatte Widerspruch eingelegt. +++
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