Berlin. Die Bundesregierung plant nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ keine Korrekturen, um Nachteile für Adoptiveltern bei der Mütterrente zu beseitigen. „Änderungen sind nicht angedacht“, erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Die geltende Pauschalregelung für Mütter, die schon vor dem Inkrafttreten der verbesserten Mütterrente am 1. Juli eine Rente bezogen, führt dazu, dass Adoptivmütter nicht davon profitieren, wenn das Adoptivkind erst im zweiten Lebensjahr in die neue Familie kam.
Dagegen erhält eine leibliche Mutter den kompletten Rentenzuschlag für das zweite Jahr der Kindererziehungszeit, selbst wenn das Kind in dieser Zeit von anderen adoptiert wurde. Die Bundesregierung begründet ihr Festhalten an der Pauschalierung mit der Notwendigkeit einer verwaltungspraktikablen Lösung. „Die Pauschalisierung führt zu einem hohen Maß an Ungerechtigkeit“, hieß es dagegen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Auch der Rentenexperte der Linken, Matthias Birkwald, kritisierte die Regelung: „Dass Adoptiveltern, die ein Kind im zweiten Lebensjahr erzogen haben, keinen Cent Mütterrente erhalten, ist durch nichts zu rechtfertigen“. Nötig sei eine Regelung, die den Adoptiveltern genauso gerecht werde wie den Interessen der Rentenversicherung an einer praktikablen Berechnung der Mütterrente, so Birkwald. +++ fuldainfo