ZDF geht für höhere Rundfunkgebühr vor Bundesverfassungsgericht

CDU-Chefin verteidigt Haseloffs Veto

Im Streit um eine Erhöhung der Rundfunkgebühren geht das ZDF vor das Bundesverfassungsgericht. Das teilte der öffentlich-rechtliche Sender am Dienstag mit. Auch ARD und Deutschlandradio wollen höhere Rundfunkgebühren vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Teilten die Sender am Dienstagnachmittag unabhängig voneinander mit. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei „nicht mehr gesichert“, hieß es beispielsweise in einer Mitteilung der ARD. Zuerst hatte das ZDF am Nachmittag den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den bisherigen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro ab 2021 auf 18,36 Euro anzuheben. Es wäre die erste Beitragserhöhung seit 2009. Eskaliert war der Streit darüber zuletzt in Sachsen-Anhalt. Dort waren CDU und AfD im Landtag gegen eine Erhöhung und wollten den neuen Staatsvertrag deswegen ablehnen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog den entsprechenden Staatsvertrag ganz zurück, um zu verhindern, dass CDU und AfD im Parlament gemeinsame Sache mac hen.

CDU-Chefin verteidigt Haseloffs Veto

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer verteidigt das Veto des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), beim Rundfunkstaatsvertrag. „Es ist gut, dass die Koalition in Sachsen Anhalt eine Lösung gefunden hat und sich nun weiter auf die Bekämpfung der Pandemie konzentrieren kann. Dies ist vor allem das Verdienst von Ministerpräsident Reiner Haseloff, mit dem ich in den vergangenen Tagen und Wochen in engem Kontakt stand und dem ich für seinen Einsatz besonders danke“, sagte Kramp-Karrenbauer dem Nachrichtenportal T-Online. Die Koalition in Magdeburg habe damit gezeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung für die Bürger im Land bewusst ist und diese weiter übernehmen will. „Im Zusammenhang mit der Diskussion des Rundfunkstaatsvertrages sind über eine geraume Zeit viele auch kritische Aspekte diskutiert worden. Im Ergebnis dieser Abwägung haben, bei allen bisher stattgefundenen Entscheidungen, die CDU-Landesverbände und CDU-Landtagsfraktionen dem Staatsvertrag zugestimmt.“ Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt habe in dieser Frage immer eine andere Position eingenommen, bis vor kurzer Zeit gemeinsam mit den anderen Koalitionspartnern. „Dies hat der Ministerpräsident immer deutlich gemacht.“ Diese Position werde von ihr und der Mehrheit in der CDU jedoch nicht geteilt. Zur Lösung des Streits machte die CDU-Chefin folgenden Vorschlag: „Nun liegt es an den Verantwortlichen, nach einer akzeptablen Lösung für alle Landesparlamente und für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu suchen. Wichtig ist nun, dass Sachsen-Anhalt weiterhin mit einer handlungsfähigen Koalition das Land gut durch die Coronakrise bringt.“

Weil bedauert Aus des Rundfunk-Staatsvertrags

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bedauert das Aus für den Rundfunk-Staatsvertrag und für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021. „Sachlich gibt es dafür keine Gründe. Die Gesetzesvorlage spiegelt den Sachstand wieder, auf den sich die Länder nach den Erkenntnissen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geeinigt hatten“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Entscheidung Sachsen-Anhalts sei zu bedauern, der zwischen den Ländern abgestimmte Entwurf aber werde wohl dennoch realisiert werden. Die Medienanstalten hätten bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, so der SPD-Politiker. „Das ist leider nötig. Dort werden ihnen gute Erfolgsaussichten eingeräumt.“ Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda (SPD) sagte dem RND zum Stopp des Staatsvertrags: „Das ist ein ungeheuerlicher und verantwortungsloser Vorgang. Der Beitragserhöhung haben die allermeisten Landtage bereits zugestimmt.“ Sie folge der Empfehlung einer unabhängigen Kommission und solle dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auftragsgemäß finanziert ist, so Brosda. „Wenn die CDU in Sachsen-Anhalt damit aus parteipolitischem Opportunismus spielt, richtet sie nicht nur medienpolitisch erheblichen Schaden an, sondern gefährdet fahrlässig eine Grundlage unserer demokratischen Öffentlichkeit. Noch schlimmer ist, dass das Ganze in unverhohlener Nähe zur AfD stattfindet.“ Den Rundfunkanstalten könne man jetzt nur raten, ihr Recht vor dem Bundesverfassungsgericht zu erstreiten: „Im Länderkreis müssen wir dringend sicherstellen, dass wir alle unserer Verantwortung für eine demokratische Medienordnung gerecht werden. Der Vorschlag für eine moderne Flexibilisierung des Auftrags, eine maßvolle Budgetierung des Finanzbedarfs und eine moderate Indexierung des Beitrags liegt auf dem Tisch. Er hätte diese Situation verhindern können.“

Klingbeil wirft CDU-Bundesspitze Versagen im Rundfunkstreit vor

Nach der Entscheidung im Rundfunkstreit von Magdeburg hat SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil scharfe Kritik am Agieren der CDU-Bundesspitze geäußert. „Die Situation in Sachsen-Anhalt ist ein Beleg für das Führungsversagen in der Union. Und das hat Konsequenzen für das ganze Land“, sagte Klingbeil dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die öffentlich-rechtlichen Medien gingen „ohne gesicherte Finanzierung“ ins neue Jahr. „Alle CDU-Entscheidungsträger in Land und Bund haben das mit zu verantworten“, kritisierte der Sozialdemokrat. „Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk und 15 andere Bundesländer müssen ausbaden, dass die CDU ihr Verhältnis zur AfD nicht geklärt hat“, sagte Klingbeil. +++