Die Zahl der steuerzahlenden Rentner ist auf einen neuen Rekordstand gestiegen. Wie „Bild“ unter Berufung auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, mussten 2016 bereits 5,3 Millionen Personen mit Renteneinkünften Steuern zahlen. Das waren 3,3 Millionen mehr als 2004, dem letzten Jahr vor Einführung der neuen Rentenbesteuerung. Dem „Bild“-Bericht zufolge werden die endgültigen Besteuerungsdaten wegen langjähriger Steuerfristen mit einer Verzögerung von mehreren Jahren erfasst.
Deshalb liegen nun erst die Daten für 2016 vor. Danach ist die Zahl der steuerbelasteten Bezieher von Renteneinkünften von 2004 bis 2016 um 176 Prozent gestiegen. Das Steueraufkommen dieser Personen verdreifachte sich gleichzeitig fast von 13,47 auf 37,56 Milliarden Euro. Noch stärker fiel der Anstieg bei Personen aus, die nur über Einkünfte aus der gesetzlichen Rente verfügen und trotzdem Steuern zahlen müssen. Danach gab es 2004 insgesamt 7846 Senioren, die nur von der Rente lebten und trotzdem Steuern zahlen mussten. 2016 waren es bereits 466.603 – also fast 60mal so viel. Wie das Blatt weiter berichtet, steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter an, weil immer größere Teile der Rente besteuert werden. So war nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums Ende 2020 eine Single-Rente von 1.166 Euro gerade noch steuerfrei. Bis zur Einführung der neuen Rentensteuer 2005 lag der Wert noch bei 1.493 Euro. Laut „Bild“ weiter berichtet, sind laut neuen Daten der Deutschen Rentenversicherung im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Senioren neu in den Ruhestand gegangen. Von ihnen bezogen 384.039 (27,4 Prozent) mehr als 1.150 Euro Rente und wären damit rein rechnerisch schon steuerpflichtig. Allerdings würde das nur für Singles gelten.
Rufe nach Reform der Rentenbesteuerung
Kurz vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu einer möglichen Doppelbesteuerung der Renten fordern die Gewerkschaft IG Metall und der Sozialverband VdK Reformen bei der Besteuerung der Altersbezüge. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wenn der Bundesfinanzhof feststellt, dass Rentner unrechtmäßig doppelt vom Fiskus zur Kasse gebeten wurden, muss es schnellstmöglich zu einer Neuregelung kommen, die das ausschließt“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Funke-Zeitungen. In diesem Fall sei „die Politik am Zug, eine gerechte Regelung zu schaffen“. IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban sagte unterdessen den Funke-Zeitungen: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich aktiv zu werden und die Gefahr der Doppelbesteuerung weitestgehend auszuschließen.“ Die derzeitige Regelung bei der Besteuerung von Altersbezügen sorge für „große Unzufriedenheit und Unsicherheit“ bei Beschäftigten und Rentnern. Für mehrere Altersgruppen komme es „zu einer systematischen Doppelbesteuerung, die aus Sicht der IG Metall verfassungswidrig ist“. Das sei nicht akzeptabel, sagte Urban vor der Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts am Montag. Bentele sieht weitergehenden Neuregelungsbedarf bei der Rentenbesteuerung. „Wir brauchen dringend eine Reform, die vor allem arme Rentner in den Blick nimmt, die von ihren Alterseinkünften kaum leben können. Deren kleine Renten dürfen nicht auch noch besteuert werden“, forderte die VdK-Chefin. Nötig sei daher die Anhebung des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags von aktuell 9.744 auf 12.600 Euro. Überdies verlangte Bentele eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner. Es könne nicht sein, dass von hochbetagten Rentnern verlangt werde, „die viel zu komplizierte Steuererklärung auszufüllen“. Vorbild für eine Änderung könne ein vereinfachtes Verfahren wie in Mecklenburg-Vorpommern sein. Dort könnten alle Rentner auf die Abgabe einer umfassenden Einkommenssteuererklärung verzichten, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hätten, sagte Bentele. +++