„Wogen geglättet“ – Neue Baugenehmigung für die Schlitzer Kulturhalle

Die Stadt Schlitz hat eine neue Baugenehmigung für die Kulturhalle auf dem Hahnekiez-Areal: „Uns geht es um eine pragmatische Lösung im Sinne aller Beteiligten, deshalb verzichten wir auf weitere Rechtsmittel“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Patrick Krug am Dienstag in einer Pressemitteilung. „Wir stellen das Baurecht wieder her mit einer Genehmigung, die die Vorgaben des Verwaltungsgerichts berücksichtigt.“

Hintergrund: Mit Urteil vom 25. August hatte das Verwaltungsgericht in Gießen die 2022 erteilte Baugenehmigung für die Kulturhalle aufgehoben. Gegen diesen Entscheid hätte der Vogelsbergkreis Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen können. „Wir haben uns bewusst gegen einen solchen Schritt entschieden, uns kommt es vielmehr auf eine positive Weiterentwicklung des gesamten Areals und auf ein friedliches Miteinander an“, betont Erster Kreisbeigeordneter Krug. „Deshalb ist der Stadt Schlitz am gestrigen Montag die neue Genehmigung, die unser Amt für Bauen und Umwelt erlassen hat, zugegangen.“

Darin enthalten die Vorgaben des Verwaltungsgerichts. So ist in der neuen Genehmigung festgeschrieben, dass die Immisionswerte tagsüber (von 6 bis 22 Uhr) die Grenze von 60 Dezibel und nachts (von 22 bis 6 Uhr) von 45 Dezibel nicht überschreiten dürfen. An maximal zehn Tagen im Jahr – bei sogenannten seltenen Ereignissen, bei denen man im Vorfeld weiß, dass sie länger als 22 Uhr dauern – darf von diesen genannten Richtwerten abgewichen werden. Ein solch seltenes Ereignis dürfe indes nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenende stattfinden und müsse dem Ordnungsamt angezeigt werden, heißt es in der Mitteilung der Verwaltungsstelle des Landkreises Vogelsbergkreises weiter.

Zudem müsse ein Veranstaltungskalender/Logbuch geführt werden, das der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen ist. Bei solchen Veranstaltungen seien weitere Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen: Die Fenster und Außentüren müssten spätestens ab 22 Uhr geschlossen sein. Vor Ort müsse Sicherheitspersonal vorgehalten werden, das die Nachtruhe überwacht, zudem müssten entsprechende Hinweisschilder am Ein- und Ausgang der Kulturhalle angebracht werden. An- und Ablieferkehr sei zwischen 22 und 6 Uhr nicht erlaubt – eine Ausnahme gebe es bei den seltenen Ereignissen.

„Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen die Situation zu befrieden“, sagt Patrick Krug und weist in diesem Zusammenhang auf einen Vergleich hin, der mit einer zweiten Klägerin geschlossen werden konnte. „Dies zeigt uns doch, dass es möglich ist, die Wogen zu glätten.“ Die Baugenehmigung kann im Eingangsbereich des Rathauses der Stadt Schlitz vom 23. September bis 23. Oktober 2026 zu bestimmten Öffnungszeiten eingesehen werden. +++


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