Windpark Hofbieber: VG Kassel hat Antrag auf Abänderung der HGON abgelehnt

Kassel. Das Verwaltungsgericht Kassel hatte durch Beschluss vom 19.08.2015 einen Eilantrag der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) abgelehnt, mit der die Errichtung und der Betrieb von 3 Windkraftanlagen in Hofbieber Traisbach im Landkreis Fulda verhindert werden sollte. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat nunmehr durch Beschluss vom 18.05.2016 einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 19.08.2015 abgelehnt (Aktenzeichen 1 L 607/16.KS).

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Abänderung – nämlich veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände (§ 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO) – nicht gegeben seien. Die Ausführungen der Antragstellerin erschöpften sich in der pauschalen Behauptung, dass es zu massiven Störungen im Brutverhalten der Schwarzstörche und der Rotmilane komme. Die Baumaßnahmen seien aber bereits Gegenstand des vorangegangenen Verfahrens gewesen, so dass es der Antragstellerin oblegen hätte, diese Bedenken in diesem Rahmen geltend zu machen. Ungeachtet dessen habe die Antragstellerin nicht dargelegt, inwieweit es durch die Bauarbeiten zu Störungen der Bruten von Rotmilan und Schwarzstorch komme.

Eine Störung von etwaigen Brutvorkommen ist aufgrund der Einhaltung naturschutzfachlich empfohlener Abstände nach Ansicht der Kammer nicht zu erwarten. Das Vorbringen der Antragstellerin zur Frage der Eignung der zur Aufwertung des Nahrungshabitats geplanten „Ablenkteiche“ beruhe ebenfalls nicht auf veränderten Umständen. Die aufgeworfenen Fragen seien bereits Gegenstand des vorgehenden Eilverfahrens gewesen und durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in der Beschwerdeentscheidung ausführlich behandelt worden. Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, teilte das Verwaltungsgericht Kassel mit. +++ fuldainfo