Windpark Hofbieber – Rock korrigiert Aussagen

Fall von überregionaler Bedeutung

Wiesbaden. Im Zusammenhang mit Äußerungen von René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, zur Energiepolitik der Hessischen Landesregierung und der Debatte um den Windpark Hofbieber, erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, René Rock, im Hessischen Landtag: „In einer Pressemitteilung vom 3. Mai 2018 habe ich auf die Auswirkungen der Energiepolitik der Hessischen Landesregierung hingewiesen. Konkret ging es in der Diskussion um die Frage, ob und in welchem Umfang nachträgliche Beschränkungen des Betriebs von Windkraftanlagen zu erheblichen Problemen führen können. Meine Aussagen dazu habe ich nach Hinweisen der Betreiber in den Teilen korrigiert, in denen sie den Sachverhalt verkürzt oder unzutreffend darstellten. An der grundsätzlichen Kritik am Ausbau der Windkraft in Hessen hält die FDP-Fraktion vollumfänglich fest.“

Unzutreffend ist: Im Zusammenhang mit der heute bekanntgewordenen Anordnung der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel bezüglich der dauerhaften Abschaltung des Windparks Hofbieber erklärt René ROCK, Vorsitzender der FDP- Fraktion im Hessischen Landtag: Zutreffend ist: Im Zusammenhang mit der heute bekanntgewordenen Anordnung der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel bezüglich der bis zum 15. August 2018 befristeten Abschaltung des Windparks Hofbieber erklärt René ROCK, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag:

„Der Fall hat überregionale Bedeutung. Das Regierungspräsidium Kassel hat den Betrieb eines Windparks aus drei Anlagen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt. Unzutreffend ist: In den Nachtstunden galt bereits ein Abschaltzwang zum Schutz von Fledermäusen. Zutreffend ist: In den Nachtstunden galt bereits unter bestimmten Witterungsvoraussetzungen und befristet ein Abschaltzwang zum Schutz von Fledermäusen. In der Konsequenz stehen nun in hochsensiblen Schutzgebieten Windkraftanlagen, die sich nun aber aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht mehr ohne Einschränkungen drehen dürfen. Dieses Fiasko war von Anfang an absehbar, denn anerkannte Naturschutzverbände hatten auf die Bestände an geschützten Arten hingewiesen. In unmittelbarer Nähe führt das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön ein Artenschutzprojekt für den Rotmilan durch.“

Rock weiter: „Das Beispiel zeigt, weil die schwarz-grüne Landesregierung die Windkraft mit der Brechstange durchdrücken wollte wurden Genehmigungen erteilt, die niemals hätten erteilt werden dürfen. Nun ist der Wald abgeholzt und drin steht eine Investitionsruine. Unzutreffend ist: Geschädigt sind auch gutgläubige Bürger, die als Teil der regionalen Energiegenossenschaft Eichenzell für 14,6 Millionen Euro die Windkraftanlagen von der Firma Abo-Wind abkauften und nun möglicherweise nicht nur das Geld verlieren, sondern auch den Rückbau bezahlen müssen. Zutreffend ist: Das Investitionsvolumen für den Windpark Hofbieber beträgt ca. 14 Millionen Euro. Davon entfällt auf die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie eG und der hieran beteiligten Bürger ein Betrag von 2,7 Millionen Euro. Aus der vermeintlichen Goldgrube Windkraft kann schnell ein Millionengrab werden.“

Rock abschließend: „Unzutreffend ist: Um sicherzustellen, dass am Ende nicht die öffentliche Hand für millionenschwere Rückbaukosten aufkommen muss, wollen wir einen Landessicherungsfonds, in den Betreiber einzahlen müssen, um den Rückbau sicherzustellen. Zutreffend ist: Um sicherzustellen, dass die öffentliche Hand unter keinen Umständen für den Rückbau von Windkraftanlagen in Hessen aufkommen muss, wollen wir einen Landessicherungsfonds, in den Betreiber einzahlen müssen, um den Rückbau sicherzustellen. Für den Windpark Hofbieber wurde vor Baubeginn eine Bankbürgschaft von 141.000 Euro je Windkraftanlage zur Absicherung des Rückbaus hinterlegt. Es dürfen nicht die gleichen Fehler wie bei den Atomkraftwerken gemacht werden, für dessen Rückbau nun der Steuerzahler haften muss.“ +++