Wilde Rodungen im Bereich Flieden?

Anscheinend wurde nicht das erstmal gerodet

Flieden. In der Nähe des ehemaligen Geflügelhofes „Schuhmann“ im Fliedener Ortsteil Rückers ist von einem Besitzer eines Anwesens in sehr umfangreichem Maße der Gehölzrückschnitt vorgenommen worden. Wie Christian Henkel (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Flieden (Landkreis Fulda), auf Anfrage von fuldainfo mitteilte, erfolgte hier keine Abstimmung mit der Gemeinde.

Wie es von Seiten der zuständigen Kreisbehörde hieß, seien die Gehölzrückschnitte sicherlich sehr umfangreich ausgefallen, allerdings seien die überwiegend betroffenen Weiden auf den Stock gesetzt worden und würden wieder ausschlagen. Die ausgehobenen Drainagegräben seien inzwischen wieder verfüllt worden. Eine Ausnahme sei ein Graben, der vom Acker her zum Gewässer führe. Hier soll sich eine gefasste Quelle befinden, deren Wasser zum Gewässer hin abgeleitet würde. Diese Problematik wurde dem Fachdienst Wasser und Bodenschutz des Landkreises Fulda (Untere Wasserbehörde) geschildert. Vor einigen Jahren wurden dort schon einmal Rodungen vorgenommen. Damals traf man die Verursacher dort an und wies sie daraufhin, dass sie dies zu unterlassen hätten.

Wie der NABU auf unsere Anfrage erklärte, seien die Vorgänge in dieser Fläche – sowohl aus Sicht des Natur- und Artenschutzes als auch des Lebensraumschutzes – nicht nachvollziehbar und es sei nicht erklärbar, weshalb dieser wertvolle Lebensraum – sowohl für Amphibien als auch für sonstige Vogel- und Tierarten – in dieser Form „radikal bearbeitet“ wurde. Die NABU sowie viele Bürger aus der Gemeinde Flieden bedauern sehr, dass es in der Großgemeinde immer noch solche Aktivitäten gibt – und das, obwohl der Bürgermeister der Gemeinde Fliedenerst erst vor kurzem im Fliedener Wochenblatt daraufhin hingewiesen hatte, „bei Pflegearbeiten im Außenbereich, nicht zu viel des Guten zu tun“ und sich, um auf Nummer sicher zu gehen, „auch mal bei der Fachbehörde zu informieren, was denn überhaupt Rechtens ist“.

Der NABU bittet inständig darum, dass sich Bürger, bevor sie „Pflegemaßnahmen im Außenbereich“ – gerade in solch sensiblen und durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotopen – vornehmen als auch bei „Pflegemaßnahmen, die öffentlichen Gewässer betreffend“, auf jeden Fall mit der zuständigen Fachbehörde – in diesem Fall mit dem Fachdienst Wasser und Bodenschutz des Landkreises Fulda oder mit der Ordnungsbehörde der jeweiligen Gemeinde in Verbindung setzen. Gegebenfalls muss sogar vor Beginn der geplanten Maßnahme – gerade in solchen Bereichen und in der hier erfolgten – am Besten ein Ortstermin vereinbart werden, um das Ausmaß und den Umfang der geplanten Pflegemaßnahmen abzustimmen, um ihn dann sachgerecht und absprachegemäß durchzuführen.

„Wir verlieren täglich wertvollen Lebensraum und Naturflächen durch Baumaßnahmen, weshalb es besonders wichtig ist, dass solche ökologisch wichtigen Trittsteine in der Natur, für die Artenvielfalt erhalten bleiben.  Gegebenfalls kann der Eigentümer dieser Fläche ja auch an die Naturschutzbehörde verkaufen, womit sichergestellt wäre, dass sie in ihrer ursprünglichen Form für die Natur dauerhaft erhalten bleibt“, so der NABU. +++