
Ein Fall aus Osthessen zeigt: Der Schutz für Whistleblower in Deutschland ist noch nicht perfekt. Obwohl es seit 2023 ein Hinweisgeberschutzgesetz gibt, geriet ein anonymer Hinweisgeber ins Visier der Staatsanwaltschaft Fulda, meldet der hr.
Fred Müller (Name geändert) wies mehrfach auf Vetternwirtschaft sowie Bereicherung in einer Organisation hin, die mit Geld vom Staat finanziert ist. Zuerst informierte er die Staatsanwaltschaft Fulda mit einem anonymen Brief. Aber es gab keine Reaktion. 2024 wandte er sich an die neue Bundesstelle für Hinweisgeberschutz. Diese Meldestelle soll garantieren, dass Whistleblower Missstände anonym melden. Trotzdem verlangte die Staatsanwaltschaft Fulda Müllers Namen, ehe sie Ermittlungen startete. Erst nach einer Anfrage des Hessischen Rundfunks tat sich etwas: Die Kriminalpolizei begann zu ermitteln.
Transparency International meint, der Fall zeige, dass manche Staatsanwaltschaften das Hinweisgeberschutzgesetz nicht richtig beachten. Zwar existiert eine technische Lösung, um anonym mit Hinweisgebern zu schreiben. Doch einige Ermittlungsbehörden bestehen auf dem Namen. Außerdem setzte Deutschland die EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz nicht komplett um. Zum Beispiel fehlt die Kostenübernahme für Anwaltsgebühren, die die EU vorsieht. Das könnte Hinweisgeber abschrecken.
Das Interesse an der Meldestelle steigt: 2023 gingen in den ersten fünf Monaten 410 Hinweise ein, 2024 waren es circa 1.800. Allerdings ist unklar, wie gut der Schutz für Whistleblower wirklich funktioniert. Müller ist froh, dass nun ermittelt wird. Sein Fall zeigt aber: Wer Missstände aufdeckt, kann nicht sicher sein, anonym zu bleiben. Der Hinweisgeberschutz in Deutschland braucht unbedingt Verbesserungen, steht im Bericht des hr. +++
Hinterlasse jetzt einen Kommentar