Wer barfuß Auto fährt riskiert den Versicherungsschutz

Was im Sommer im Straßenverkehr erlaubt ist

Mit Flip Flops ans Steuer ... Foto:ADAC

Fulda. Barfuß fahrende Autofahrer und Beifahrer, die ihre Beine auf das Armaturenbrett legen, gefährden sich und andere im Straßenverkehr. Auch bei steigenden Temperaturen müssen sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Der ADAC informiert, was im Sommer im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht:

Fahrer: Sicherheit durch feste Schuhe

Sich barfuß oder mit Flip Flops an das Steuer eines Pkw zu setzen ist zwar grundsätzlich erlaubt, ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Aus Sicherheitsgründen sollte also auch an heißen Tagen auf feste Schuhe mit einer griffigen Sohle auf keinen Fall verzichtet werden.

Beifahrer: Gefährliche Beinfreiheit

Im Sommer beliebt: Füße hochlegen und die Sonne genießen. Die Kombination Beifahrersitz/Airbagklappe ist dafür allerdings absolut ungeeignet. Denn wer das Armaturenbrett während der Fahrt als Bein- oder Fußablage nutzt, muss mit einem erheblich erhöhten Verletzungsrisiko rechnen. Nicht nur hindert der Beifahrer den Airbag am richtigen Funktionieren. Sein ganzer Körper befindet sich in einer extrem ungünstigen Haltung: Bei einem Aufprall wird er komplett nach oben gedrückt. Die Beine pressen sich durch die Windschutzscheibe, der Gurt arbeitet sich tief in Brustbereich und Bauch ein. Das Ergebnis sind unweigerlich schwerste äußere und innere Verletzungen.

Ladungssicherheit

Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen generell auf dem Autodach festgebunden werden. Die Ladung muss jedoch immer so mit ECE-geprüften Zurrgurten gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder runterfallen kann. Generell gilt für Fahrzeuge, dass die technisch zulässige maximale Dachlast nicht überschritten wird. Wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

Schutz gegen die Sonne

Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen. Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum Beispiel mit Saugnäpfen. Sollte die Sicht des Fahrers jedoch eingeschränkt sein, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Wer bemerkt, dass ein Kind oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto ist, muss umgehend die Polizei informieren. Schnell können die Temperaturen durch die Sonneneinstrahlung im Inneren des Autos auf über 60 Grad Celsius steigen und somit lebensgefährlich werden. +++ fuldainfo