Weniger Sozialgerichtsklagen in Hessen 2016

Jede 4 Klage betrifft Ansprüche aus Hartz IV

Wiesbaden. Bei den hessischen Sozialgerichten wurden im Laufe des Jahres 2016 gut 20 700 Klagen neu eingereicht. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das knapp 200 oder rund 1 Prozent weniger als 2015. Nach einem Höchststand im Jahr 2011 (23 400) sank die Zahl der neu eingereichten Klagen und liegt seither zwischen 19 800 und 20 900 jährlich. Die Zahl der im Jahr 2016 erledigten Klageverfahren nahm im Vergleich zum Vorjahr um 900 oder 4,5 Prozent auf 19 400 ab. Unerledigt blieben am Ende des Jahres 2016 rund 28 900 Streitigkeiten, 1300 oder 4,8 Prozent mehr als 2015.

Neu eingereichte Klagen

Knapp jede vierte der neu eingereichten Klagen betraf Ansprüche aus Hartz IV (SGB II). An zweiter und dritter Stelle rangierten Streitigkeiten um die Kranken- bzw. Rentenversicherung (19,0 bzw. 14,7 Prozent) vor Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (14,2 Prozent). Auch um Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (7,0 Prozent) und um Leistungen der Unfallversicherung (5,8 Prozent) wurde relativ häufig gestritten.

Erledigte Verfahren

Von den im Jahr 2016 erledigten Verfahren (19 400) endeten gut 40 Prozent durch Zurücknahme der Klage, jeweils knapp 12 Prozent durch angenommenes Anerkenntnis und Endurteil, 9 Prozent durch übereinstimmende Erledigungserklärung. Jeweils gut 8 Prozent der Verfahren wurden durch gerichtlichen Vergleich bzw. einen instanzbeendenden Gerichtsbescheid abgeschlossen. Die restlichen gut 10 Prozent der Verfahren endeten auf andere Weise, meist durch Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung (6 Prozent).

Verfahrensdauer

Gut die Hälfte der im Jahr 2016 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, darunter rund 18 Prozent innerhalb von 3 Monaten. 25 Prozent der Klagen hatten eine Verfahrensdauer von 1 bis zu 2 Jahren, knapp 24 Prozent waren erst nach 2 Jahren oder später abgeschlossen, darunter 4 Prozent mit einer Verfahrensdauer von mehr als 4 Jahren. +++