Bonn. Das durch das neue Gesetz gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken ausgelöste Beschwerdeaufkommen fällt deutlich geringer aus als erwartet. Zwei Monate nach Inkrafttreten sind erst 205 Anzeigen wegen mangelhafter Löschungen beim Bundesamt für Justiz eingegangen. Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auf Internetplattformen wie Facebook oder Instagram zuständig. "Das ist deutlich weniger als ein Prozent der Prognose", so ein Behördensprecher. Ursprünglich war die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten. Zudem kam in den ersten Tagen nach Einführung des Gesetzes Kritik auf, weil Plattformbetreiber auch Inhalte gelöscht hatten, die nach Auffassung der Urheber unproblematische Botschaften enthalten hatten. Weitere Berichte über vermeintliches "Overblocking" sind allerdings ausgeblieben. Das hält man als ein Indiz dafür, dass auch dieses Problem geringer ist als angenommen. Möglich ist aber auch, dass das Gesetz wirkt und Facebook & Co. das Problem selbst lösen. +++
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