Weihnachtsmarkt in Fulda – Maskenpflicht und 2G-Regel beim Verzehr

Wir sehen unseren Weihnachtsmarkt als Angebot für alle

Auf Basis der heute veröffentlichten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen gilt auf dem Fuldaer Weihnachtsmarkt eine Maskenpflicht zu den Veranstaltungszeiten für alle Personen ab sechs Jahren. Dies betrifft das gesamte Gelände des Weihnachtsmarktes inklusive Steinweg und Marktstraße, weil immer wieder mit Gedrängesituationen gerechnet werden muss, in denen der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Für den Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G-Regel: Die Masken dürfen lediglich kurzzeitig abgenommen werden, wenn ein gültiger Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie ein Ausweisdokument vorgezeigt werden können. Kontrolliert wird dies durch die Stadt- und Landespolizei – bei Verstößen drohen Bußgelder. Im Übrigen gelten die bekannten Hygieneregeln.

„Wir halten es für vertretbar, unseren Weihnachtsmarkt auf der wesentlich erweiterten Fläche mit dem geschilderten Konzept zu eröffnen. Das Land Hessen vertritt weiterhin die Auffassung, dass Veranstaltungen im Freien möglich sind“, erklärt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dag Wehner. Natürlich sei man sich der durchaus vorhandenen Vorbehalte angesichts steigender Infektionszahlen bewusst und behalte diese auch stets im Blick, so der Bürgermeister: „Wir werden die Pandemielage und das Geschehen auf dem Markt permanent beobachten, so dass wir gegebenenfalls weitere kurzfristige Maßnahmen ergreifen können.“

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner Wehner betonen gemeinsam: „Wir sehen unseren Weihnachtsmarkt als Angebot für alle, die dies mit Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen möchten. Es liegt ganz wesentlich in der Verantwortung der Besucherinnen und Besucher ebenso wie der Standbetreibenden, unseren Weihnachtsmarkt so sicher wie möglich zu gestalten.“ +++ pm