Eklat in der Gemeindevertretung: Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste, wirft Bürgermeister Rothmund vor, die Hessische Gemeindeordnung zu missbrauchen und die Öffentlichkeit zu täuschen, so Weber gegenüber fuldainfo.de.
Im Zentrum des Streits steht ein Schwarzbau in der Gemeinde und die Frage nach einem möglichen Interessenkonflikt Webers. Bürgermeister Rothmund hatte in einem Zeitungsartikel behauptet, Weber dürfe aufgrund eines solchen Konflikts nicht an Abstimmungen zum Thema teilnehmen. Weber weist diese Darstellung entschieden zurück und spricht von gezielter Manipulation.
Weber: „Bürgermeister missbraucht sein Amt!“
Laut Weber haben sowohl der Bauausschuss als auch der Haupt- und Finanzausschuss keinen Interessenkonflikt festgestellt. Lediglich eine Gemeindevertretersitzung, bei der mehrere Mitglieder fehlten, habe zu einem anderen Ergebnis geführt. Weber wirft dem Bürgermeister vor, §25 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gezielt zu missbrauchen, um unliebsame Beschlüsse erneut zur Abstimmung zu bringen. Ausschließlich die CDU stimme laut Weber für einen Widerstreit. SPD, FDP, CWE und Bürgerliste sehen keinen Konflikt.
Falschaussagen und Täuschungsmanöver?
Falsch ist, dass der Tagesordnungspunkt „nicht wegen eines Widerstreits der Interessen“ neu auf die Tagesordnung gesetzt wurde und dass dieser „kurzfristig“ abgesetzt wurde. Richtig ist, dass die Mehrheit der Gemeindevertreter bereits eine Woche vorher in der Ausschusssitzung für die Absetzung gestimmt hat. Außerdem heißt es in der Überschrift zum Tagesordnungspunkt: „Erneute Vorlage aufgrund eines Widerspruchs des Bürgermeisters gemäß § 63 HGO“. Bürgermeister Rothmund stellt auch hier den Sachverhalt bewusst falsch dar. Tatsächlich kam der Tagesordnungspunkt aufgrund seines Widerspruchs erneut auf die Tagesordnung.
Helmut Gladbach, Beigeordneter und ehemaliger Bürgermeister erklärte: „Der Gemeindevorstand hat sich zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise zum Thema ‚Widerstreit der Interessen‘ bei Herrn Joachim Weber geäußert oder dazu eine Beratung durchgeführt hat oder eine ‚Klarstellung‘ getroffen hat. Auch hat der Gemeindevorstand hierzu keine Sichtweise beschlossen und hat nicht drüber beraten und auch keine Stellungnahme verabschiedet.“
Weber: „Ich lasse mich nicht mundtot machen!“
Weber kündigt an, noch in dieser Woche Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Das Verwaltungsgericht hatte seinen Eilantrag zwar abgelehnt, jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aufgrund fehlender Eilbedürftigkeit. Weber will gerichtlich feststellen lassen, dass kein Interessenkonflikt besteht und er an Abstimmungen teilnehmen darf.
Politische Kultur in Gefahr?
Die Vorwürfe Webers wiegen schwer. Sollte sich der Verdacht des Amtsmissbrauchs bestätigen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die politische Kultur in der Gemeinde. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz entscheidet und welche Auswirkungen das Urteil auf die weitere Zusammenarbeit im Rathaus haben wird. +++ nh