Wasserentnahme aus Gewässern des Landkreises ab sofort verboten

Verfügung der unteren Wasserbehörde

Ab sofort ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Fulda verboten beziehungsweise nur noch stark eingeschränkt möglich. Dies hat der Landkreis Fulda als Untere Wasserbehörde angeordnet. Durch die Hitze der vergangenen Wochen und den wenigen Regen führen die Flüsse, Bäche und Seen nur noch sehr wenig Wasser. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb ab sofort weitgehend verboten.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab sofort bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100 000 Euro geahndet wird. Lediglich das Tränken von Vieh und das Schöpfen per Hand sind bis auf weiteres zugelassen. Zudem gilt das Entnahmeverbot nicht für zugelassene Benutzungen im Rahmen erteilter Erlaubnisse, Bewilligungen und alter Rechte. Jedoch kann es sein, dass auch diese Erlaubnisse eingeschränkt werden, wenn sich die Pegelstände weiterhin verschlechtern.

Das heiße Sommerwetter hat in den Gewässern des Kreises zu niedrigen Wasserständen geführt. Auch nach den Niederschlägen hat sich die Situation nicht entspannt. Im Gegenteil: Die Pegelstände nehmen weiter ab. Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu dienen, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten. Der Landkreis Fulda appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten. +++