Wallmann will Extremismus-Check für Fraktionspersonal

Hessens Landtagspräsidentin Astrid Wallmann. Foto: fdi-Mediendienst

Die Landtagspräsidentin von Hessen, Astrid Wallmann (CDU), hat eine Gesetzesinitiative vorgeschlagen, um Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, sofern von ihnen eine Gefahr für das Parlament ausgeht. Ziel der Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes und des Hessischen Fraktionsgesetzes sei es, Verfassungsfeinden den Zugang zu Infrastruktur und Mitteln des Landtags zu verwehren. Wallmann betonte, dass Parlamente potenzielle Ziele für Personen seien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Daher müsse sichergestellt werden, dass solche Personen weder finanziert noch unterstützt werden.

Der Entwurf sieht ein dreistufiges Prüfverfahren vor. Zunächst sollen Beschäftigte freiwillig in einem Fragebogen Auskunft über Vorstrafen oder verfassungsfeindliche Aktivitäten in den vergangenen fünf Jahren geben. Im zweiten Schritt soll die Landtagskanzlei ein behördliches Führungszeugnis einholen, um die Angaben zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht folgt ein dritter Schritt mit Einsicht in Strafurteile sowie Abfragen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt – allerdings nur mit Zustimmung der Betroffenen. Wer die Mitwirkung verweigert, muss mit einem Ausschluss von der Finanzierung rechnen. Über strittige Fälle soll das Präsidium des Landtags, in dem alle Fraktionen vertreten sind, entscheiden.

Unterstützung für den Vorschlag kommt von der SPD-Fraktion. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Lisa Gnadl erklärte, es müsse ausgeschlossen werden, dass Personen ohne klare Bindung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Fraktionen oder Büros von Abgeordneten arbeiten und dabei Zugriff auf sensible Infrastruktur erhalten. Angesichts der im Landtag vertretenen AfD, die in weiten Teilen als gesichert rechtsextrem gilt, sei ein genaues Hinsehen notwendig. Andere Parlamente hätten bereits vergleichbare Regelungen eingeführt, so Gnadl.

Kritik äußerte hingegen Axel Gerntke, stellvertretender Landesvorsitzender der Linken in Hessen und ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion. Er bezeichnete die Pläne als ungeeignet und sprach von einer „Generalüberwachung“ aller Mitarbeiter. Der Begriff „parlamentarische Zuverlässigkeit“ sei zu unbestimmt und könne für politische Repression missbraucht werden, wie frühere Vorfälle gegen Beschäftigte der Linksfraktion gezeigt hätten. Stattdessen forderte Gerntke, ein Verbot der AfD zu unterstützen, um faschistischen Bestrebungen wirksam entgegenzutreten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erinnerten stark an den umstrittenen Radikalenerlass der 1970er-Jahre. +++


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