Wahlsonntag im Wartburgkreis

Briefwahl nur mit Wahlschein möglich

Eisenach. Am Sonntag, 15. April findet im Wartburgkreis die Wahl der Bürgermeister und des Landrates statt. Die 177 Wahllokale im Landkreis öffnen dazu von 8 Uhr bis 18 Uhr. Jeder Wähler hat eine Stimme. Diese wird vergeben durch Ankreuzen eines Bewerbers, der auf dem Wahlschein aufgedruckt ist. Wahlberechtigt sind im Wartburgkreis 106.000 Bürgerinnen und Bürger, dabei sind erstmals auch alle 16 und 17-jährigen wahlberechtigt (Gesetzesänderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 23.12.2015). Zur Wahl als Landrat stehen zwei Wahlbewerber: Reinhard Krebs (CDU) und Stefan Fricke (SPD). 1222 Wahlhelfer sichern den Wahltag im Landkreis ab. Findet gleichzeitig auch eine Bürgermeisterwahl in der Gemeinde statt, wird nach der Wahlhandlung zuerst die Bürgermeisterwahl ausgezählt. Daran anschließend die Landratswahl.

Briefwahl nur mit Wahlschein möglich

Eine Briefwahl ist nur mit Wahlschein möglich. Dieser muss bei der zuständigen Stadt, Gemeinde, VG beantragt werden. Dies ist möglich bis Freitag, 13. April um 18 Uhr. In den Fällen, in den nachgewiesen wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, ist eine Neuerteilung bis Samstag, 14. April um 12 Uhr, möglich. Ist ein Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, erhält dieser auf Antrag einen Wahlschein, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen (26.03.2018 bis 30.03.2018) versäumt hat, wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen (nach dem 30.03.2018) eingetreten sind oder wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. In diesen Fällen sowie bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis Wahlsonntag, 15. April um 15 Uhr, erteilt werden. Wer einen Wahlschein hat, kann ausschließlich im Rahmen der Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Die Wahl in einem beliebigen Wahllokal ist bei der Kommunalwahl nicht möglich. +++