Wahlkreisreform – Waschke (SPD): Arnold wählt Eiterfeld ab

Walter Arnold (CDU)

Wiesbaden. Der hessische Landtag hat das umstrittene Gesetz über die Wahlkreisgrenzen mit der Mehrheit von CDU und Grünen am Freitag beschlossen. Demnach werden 16 Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl im Herbst 2018 neu zugeschnitten. „Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Walter Arnold hat im Landtag Eiterfeld abgewählt“, kommentiert die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Waschke das Abstimmungsverhalten Arnolds. Dieser hatte am Freitag in einer namentlichen Abstimmung für die Wahlkreisreform gestimmt und damit auch für eine Abspaltung Eiterfelds aus dem Wahlkreis 14.

Besonders bedauerlich sei es laut Waschke, dass der Vorsitzende der Kreis-CDU damit sein eigenes Versprechen gebrochen habe. „Noch vor kurzem hat er in einer Kolumne beteuert, dass er die Aufteilung des Wahlkreises nicht befürwortet, weil Eiterfeld im Landkreis Fulda verwurzelt sei. Im Landtag stimmt er jedoch prompt für die Aufteilung des Wahlkreises. Damit stimmt er gegen den eindeutigen Willen der Gemeinde Eiterfeld und des Kreistags des Landkreises, der in einer Resolution forderte, die Wahlkreisreform so nicht durchzuführen. Damit hat er die Chance vergeben den Menschen vor Ort zu beweisen, dass er zu seinem Wort auch steht“, erklärte Sabine Waschke.

Neben der Kritik am Abstimmungsverhalten des CDU-Abgeordneten hat Sabine Waschke aber auch rechtliche Bedenken an der Reform des Landtagswahlgesetzes. „Nach wie vor gibt es zum einen keine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zugeordnet werden. Es bleibt Verdacht im Raum, dass politische Gesichtspunkte hier eine Rolle gespielt haben. Zum anderen ist die Datenbasis völlig veraltet, obwohl die Rechtsprechung möglichst realistische und nahe Zahlen der Wahlberechtigten einfordert. CDU und Grüne liefern mit ihrer unprofessionellen Reform völlig unnötig gleich mehrere Wahlanfechtungsgründe“, so die Vorsitzende der Kreis-SPD.

Eine umfassende Wahlkreisreform sei für Waschke aufgrund der veränderten Bevölkerungszahlen zwingend notwendig. Jedoch müsse dies nach einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren erfolgen. „So kurz vor Jahresende waren Herr Arnold und ich uns einmal in einer Sache einig, bis es dann ernst wurde und es im Landtag zur Abstimmung ging. Da trennte sich wieder unsere Einigkeit“, resümiert die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Waschke, die im Landtag für Eiterfeld stimmte.

SPD behält sich rechtliche Schritte vor

Die Abgeordneten von CDU und Grünen seien dafür verantwortlich zu machen, wenn es nun zu einer Anfechtung der Landtagswahl im nächsten Jahr kommen könne. Die SPD-Landtagsfraktion werde sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Günter Rudolph hat die Ablehnung des von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurfes zur Reform des Landtagswahlgesetzes in der dritten Lesung mit weiterhin bestehenden rechtlichen Bedenken begründet. Rudolph sagte dazu am Freitag in Wiesbaden: „CDU und Grüne haben mit den eingebrachten Änderungsanträgen nicht wirklich was an dem aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf verbessert. Auch hier gilt: Murks bleibt Murks.“

FDP: Erster Anlauf ungenügend, zweiter Versuch mangelhaft, dritter gerade noch ausreichend

„Die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf sind das Verdienst der demokratischen Oppositionsfraktionen. Wir Freie Demokraten haben der Auffassung des Innenministers widersprochen, man könne mit der Reform des Landtagswahlgesetzes noch bis zur nächsten Legislaturperiode warten. Es ist vollkommen unstreitig, dass das aktuelle Landtagswahlgesetz gegen die Toleranzgrenze von 25 Prozent und damit gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstößt. Der dann mit heißer Nadel gestrickte Gesetzesentwurf wies jedoch so viele Mängel auf, dass zu befürchten war, dass der verfassungswidrige Zustand durch den nächsten ersetzt werden sollte. Wir haben immer wieder aufgezeigt, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Wahlkreise, die abstrakten Kriterien für die Neuzuschnitte sowie die konkreten Neuzuteilungen zwingend im Gesetz verankert werden müssen. Mit gleich zwei Änderungsanträgen hat Schwarz-Grün nun kurz vor knapp unsere Kritikpunkte aufgegriffen und die Wahlanfechtungsgründe beseitigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Es ist erfreulich, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken auf unser Drängen hin ausgeräumt werden konnten und das Ergebnis der Landtagswahl im kommenden Jahr damit nicht mehr anfechtbar wäre. Festzuhalten ist jedoch, dass der Umgang mit der Opposition bei einem für einen demokratischen Rechtsstaat so elementaren Thema wie dem Wahlrecht unwürdig war. Wahlrecht ist kein Mittel zum Machterhalt sondern hat demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen. In Anlehnung an die Kriterien aus dem Schulbereich: Der erste Vorschlag des Innenministers war ungenügend, der zweite mangelhaft, jetzt wurde gerade noch ein ausreichend erreicht“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich. +++