
Mit Wirkung zum 1. März 2025 tritt in Fulda eine neue Rechtsverordnung in Kraft, mit der das Führen von Waffen und Messern in weiten Teilen der Innenstadt untersagt wird. In einem gemeinsamen Pressegespräch stellten heute die Stadt Fulda, vertreten durch Fuldas Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dag Wehner (CDU) und Vertreter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt, vertreten durch Sascha Siebert und Ramona Gärtner sowie das Polizeipräsidium Osthessen (PPOH), vertreten durch Polizeipräsident Michael Tegethoff und Thomas Wagner, der Öffentlichkeit vor, wie die Regelung konkret aussieht und welche Bereiche sie umfasst.
Rechtliche Grundlage für die Einführung einer Waffenverbotszone in Fulda ist eine Verordnung des Landes Hessen zur Durchführung des Waffengesetzes vom 11. Dezember 2024. Danach sind die Oberbürgermeister der Sonderstatusstädte ermächtigt, solche Zonen einzurichten. In Fulda liegt diese Aufgabe im Verantwortungsbereich von Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dag Wehner. „Die neue Regelung ist kein Allheilmittel gegen Gewalttaten, sie ist aber ein weiterer Baustein der Sicherheitsarchitektur in unserer Stadt und trägt dazu bei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken“, erläuterte er. Grundsätzlich bestehe in Fulda für niemanden die Notwendigkeit, beim Besuch der Innenstadt eine Waffe oder ein Messer mitzunehmen.
Dem fügte Polizeipräsident Michael Tegethoff hinzu: „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren auch in der Innenstadt von Fulda eine Zunahme von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum – zum Teil unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen - registriert. Mit dieser Rechtsverordnung ergeben sich für Polizei und Ordnungsbehörde nun zusätzliche Kontrollmöglichkeiten, die wir verstärkt mit Augenmaß durchführen und kommunikativ begleiten werden. Dies dient nicht nur der Verhinderung von Straftaten, sondern auch der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.“
Zwischen 2022 und 2024 kam es laut Statistik zu 540 Gewaltdelikten; 126 davon wurden mittels Messern und Waffen verübt, davon 85 Staftaten, bei denen ein Messer zum Einsatz kam. "Mit der Waffenverbotszone an prägnanten Plätzen in der Fuldaer Innenstadt soll zum einen das Abschreckungsniveau erhöht und zugleich das Mitführen von Messern reduziert werden, wenngleich es in der Rechtsverordnung auch Außnahmen gibt", hebt Polizeipräsident Tegethoff am Mittwoch hervor.
Und Sicherheitsdezernent Dag Wehner ergänzt: "Die Waffenverbotszone ist kein Thema, das wir erst nach den schwerwiegenden Taten über die Landes- und Kreisgrenze hinaus angegangen wären. Fulda hat sich in den vergangenen Jahren als Kultur- und Veranstaltungsstadt etabliert. Die Gäste wie die Bürgerinnen und Bürgern sollen sich bei uns gleichermaßen sicher fühlen. Das ist uns in besonderer Weise wichtig."
Wie Veranwtortliche des Polizeipräsidiums Osthessen versicherten, werde es hierzu auch Aufklärungsarbeit vonseiten der Polizeibeamtinnen - und -beamten geben. Und auch eine Ausweitung der Zonen wäre gegebenenfalls denkbar. Bußgelder können in Höhe bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.
Was gilt als Waffe?
Waffen sind Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände (z. B. Taschenlampenpistolen) sowie Hieb- und Stoßwaffen (Messer). Der Umgang mit Waffen oder Munition ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Führen von Waffen und Messern aller Art ist im festgelegten Gebiet rund um die Uhr verboten. Ausnahmen für Messer gelten beispielsweise für Personen, die entsprechende Gegenstände in Ausübung ihres Berufes mit sich führen (z.B. Handwerker) oder beispielsweise Aussteller auf Märkten.
Wo verläuft die Waffenverbotszone?
Die Gebietskulisse wurde aufgrund von Kriminalitätsanalysen im Innenstadtbereich festgelegt. Zusätzlich wurden auch Bereiche berücksichtigt, in denen es typischerweise zu Menschenansammlungen kommen kann, sowie daran angrenzende Bereiche. Im Ergebnis umfasst der Geltungsbereich die nördliche Mauer des Schlossgartens bis zum Gebäude der Orangerie, Wirtschaftshof der Orangerie, Paulustor, Pauluspromenade, Johannes-Dyba-Allee, Wilhelmstraße, Abtstor, Königstraße, Löherstraße, Von-Schildeck-Straße, Rangstraße / Dalbergstraße, Goethestraße, Künzeller Straße, Am Emaillierwerk, Am Bahnhof, Kurfürstenstraße bis zur Schlossgartenmauer.
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Bei einem Verstoß wird die Waffe beziehungsweise das Messer sichergestellt, eingezogen und vernichtet. Gegen die Person wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. +++
Inszenierte Kontrollen? Kritik an Berichterstattung zur Waffenverbotszone in Fulda
Gestern wurde die neue Waffenverbotszone für Fulda offiziell vorgestellt – mit Inkrafttreten zum 1. März. Doch bereits einen Tag später, am 27. Februar, berichtete ein osthessisches Medium über erste Kontrollen. Der Haken? Offenbar handelte es sich um gestellte Szenen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Behörden und dem Medium wirft Fragen auf: Warum wird eine Situation künstlich inszeniert, anstatt sachlich über echte Kontrollen zu berichten? Eine solche Darstellung kann Vertrauen untergraben und wirkt nicht nur unprofessionell, sondern dilettantisch.
Transparente Kommunikation ist entscheidend. Warum wurden nicht alle regionalen Medien zu den ersten bedeutsamen Kontrollen eingeladen? Nur durch Offenheit lässt sich Misstrauen vermeiden – und eine ernsthafte Debatte über die Waffenverbotszone führen.
Unterschätzt die Fuldaer nicht!
In Osthessen geschehen mitunter merkwürdige Dinge. Doch was wirklich erstaunlich ist: Die Verantwortlichen scheinen zu glauben, dass niemand durchschaut, was hinter den Kulissen passiert. Ein Trugschluss! Denn die Menschen in Fulda sind aufmerksamer, als man ihnen vielleicht zutraut. Wer glaubt, er könne sie täuschen, wird sich wundern.