Koblenz. Der Waffenhersteller Heckler & Koch hat sich im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zurück. Das G36 erfülle die notwendigen Anforderungen. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte seine Forderungen mit einer ungenügenden Treffsicherheit des Gewehrs. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte entschieden, das Sturmgewehr ab 2019 auzumustern. Heckler & Koch hatte die Schadensersatzforderungen zurückgewiesen. +++
In der Regel gehen solche Gerichtsprozesse deswegen verloren, weil die Verträge, die untereinander geschlossen wurden, nichts taugen und viel zu Vage sind. An dieser Stelle liegt der Fehler der Verantwortlichen in der Bundeswehr, bzw. im Verteidigungsministerium.
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