VZBV: Verbraucher über geänderte Rechte nach Brexit informieren

Es darf keine Hol-Schuld von Verbrauchern bestehen

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv), Klaus Müller, kritisiert die Bundesregierung scharf für ihre Kommunikation möglicher Änderungen für Verbraucher nach dem Brexit. „Es ist bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Rechte der Verbraucher nach einem Brexit signifikant ändern werden“, sagte Müller dem Nachrichtenportal T-Online. Doch der Bund habe nicht genug getan, um die Verbraucher darüber aufzuklären. „Es darf keine Hol-Schuld von Verbrauchern bestehen.“ Müller verwies auf eine Umfrage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beim Marktforscher Kantar/Emnid in Auftrag gegeben hat und über die das Portal berichtet. Demnach gehen 49 Prozent von 1.029 Befragten davon aus, dass bei einem Krankheitsfall in Großbritannien weiterhin die gesetzliche Krankenversicherung greift. 34 Prozent gaben an, zu glauben, dass Telefonieren in Großbritannien nach Ablauf der Übergangsphase zu den bisherigen Konditionen funktioniert. „Diese Zahlen sind alarmierend“, sagte Müller. „Denn all das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nach einem Brexit nicht mehr wie heute noch im EU-Binnenmarkt möglich sein.“ Das gelte auch für den Fall, dass es noch zu einem Abkommen zwischen der EU und Großbritannien komme. „Die Verbraucher werden bedauerlicherweise in jedem Fall weniger Rechte haben als zuvor. Gleichzeitig muss es natürlich einen Unterschied machen, ob ein Land Mitglied der EU ist – oder eben nicht.“ Müller fordert aus diesem Grund, dass der Bund schnellstmöglich über die Folgen des Brexits aufklärt. „Zeit für große Fernseh- oder Internetkampagnen ist jetzt nicht mehr. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich die Bundesregierung zeitnah mit Onlineshops und Reiseanbietern zusammensetzt“, sagte Müller T-Online. Ziel müsse sein, dass Verbraucher vor einem Einkauf oder einer Buchung über ihre geänderten Rechte informiert werden.  +++ nh/dts