VW-Konzern hat im Abgas-Skandal auch gegen Europarecht verstoßen

Volkswagen

Berlin. Der Volkswagen-Konzern hat mit der Manipulation von Abgastests bei Diesel-Pkw gegen Europarecht verstoßen. Das teilte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag (16. Oktober) in einem Schreiben an 31 europäische Amtskollegen mit, berichtet die „Bild am Sonntag“. Dobrindt verweist in dem zweiseitigen Brief auf einen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 15. Oktober.

Darin habe die Kontrollbehörde festgestellt, „dass es sich bei den von VW in bestimmte Diesel-Kfz. eingebauten Softwareprogrammen um unzulässige Abschalteinrichtungen nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 715/2007 handelt“. Der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer sagte dazu: „Mit diesem Schreiben muss der VW-Konzern jetzt europaweit mit Schadensersatzforderung und Strafrechtsverfahren rechnen.“ Dobrindt wies gegenüber dem Blatt Spekulationen zurück, die Bundesregierung plane wegen des VW-Skandals eine Kürzung der Steuervorteile für Dieselkraftstoff. „Ich sehe keine Notwendigkeit, an der Besteuerung für den Diesel etwas zu ändern“, sagte Dobrindt.

„Vorschläge, die Diesel-Technologie aus den Innenstädten zu verbannen, halte ich für abwegig.“ Zugleich bekräftigte Dobrindt das Bekenntnis der Bundesregierung zur Elektro-Mobilität. Er gehe davon aus, „dass wir im Laufe dieses Jahres über ein Programm entscheiden werden, um der E-Mobilität einen weiteren Schub zu geben“. Entsprechende Vorschläge werde eine Arbeitsgruppe aus den Ministerien für Verkehr, Finanzen und Wirtschaft machen. +++ fuldainfo

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