Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Menschen eine beliebte Tradition bei der Feier des Jahreswechsels. Nach zwei Jahren des Böllerverbots können in diesem Jahr wieder Feuerwerke abgebrannt werden. Allerdings kommt es durch nicht sachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern und fehlende Sicherheitsabstände alljährlich zu großen Schäden. Aus diesem Grund ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ausnahmslos verboten. Als Sicherheitsabstand wird durch den Gesetzgeber eine Zone von acht Metern um die genannten Gebäude definiert.
Für Fulda, das durch seine Altstadt mit engen Gassen und vielen Fachwerkhäusern geprägt ist, bedeutet dies ein absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich. Dort kann aufgrund der engen Straßen und Gassen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Meter zu den Fachwerkhäusern nicht eingehalten werden. Auch an allen Stellen außerhalb der Altstadt, an denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Wie in den vergangenen Jahren ist auch auf dem Domplatz das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken nicht gestattet. Notwendig sind diese strikten Regelungen, da Feuerwerkskörper aufgrund ihrer Brenndauer und der Tatsache, dass sie Temperaturen von bis zu 2000 Grad erreichen können, sehr leicht Brände auslösen können, wenn sie zum Beispiel durch lose Ziegel oder Dachluken in Gebäude geraten. Gleichzeitig bittet das Ordnungsamt, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen, in einigen Bereichen der Innenstadt, wo das Abbrennen nicht verboten ist, werden zu diesem Zweck zusätzliche Mülleimer aufgestellt.
Polizei und Rettungsdiensten graut vor Silvester
Nach zwei Jahren strikter Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie rechnen Polizeibehörden und Rettungsdienste an Silvester mit einem massiven Einsatzaufkommen. Erschwerend hinzu könnte der Personalmangel infolge der Erkältungswelle bei Polizei, Feuerwehr und Notärzten kommen. "Wir sind sowohl in den Krankenhäusern als auch im Rettungsdienst ziemlich gebeutelt wegen ungewöhnlich vieler Krankheitsausfälle", sagte Alex Lechleuthner, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Feuerwehr Köln, der "Rheinischen Post". Dies könne zu stundenweisen Ausfällen von Rettungsfahrzeugen führen, bis Ersatz gefunden sei, so Lechleuthner weiter. "Wir setzen deshalb an Silvester alle Einsatzkräfte ein, die verfügbar sind." Insbesondere illegale Böller bereiten den Sicherheitsbehörden und Rettungsdiensten Sorge. Denn diese Knallkörper besitzen eine deutlich höhere Sprengkraft als die zertifizierten Kracher, die ab Donnerstag, 29. Dezember, in den Geschäften legal gekauft werden können. "Es ist leider davon auszugehen, dass die Notaufnahmen wegen unsachgemäßen Gebrauchs von Knallkörpern wieder aus allen Nähten platzen werden", sagte Erich Rettinghaus, NRW-Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "Es fehlt mir jegliches Verständnis für die Leute, die illegale Böller kaufen und diese dann in aller Öffentlichkeit abfackeln."
Polizei zeigt an Silvester in Osthessen verstärkte Präsenz
Die osthessische Polizei setzt sich 365 Tage im Jahr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein, selbstverständlich auch anlässlich des Jahreswechsels, heißt es in einer Mitteilung. Hierzu wird die osthessische Polizei jeweils auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte, auf einem kommunikativen Ansatz beruhende Einsatzkonzepte umsetzen. Hierbei werden - mit Blick auf die Sicherheitslage - Lageerkenntnisse, Gefährdungsbewertungen und Schlussfolgerungen regelmäßig mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erörtert und Maßnahmenpakete miteinander abgestimmt. Außerdem steht die Polizei im engen Kontakt zu den städtischen und kommunalen Gefahrenabwehrbehörden, um lageangepasst umgehend reagieren zu können. Im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Osthessen werden in der Silvesternacht verstärkt Fußstreifen in Uniform und in ziviler Kleidung unterwegs sein, um für einen friedlichen Verlauf des Jahreswechsels zu sorgen. Wir bestreifen Örtlichkeiten, an denen sich erfahrungsgemäß viele Menschen zum Feiern treffen und sind so für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner und Helfer vor Ort.
Böllerverbot und Kontaktbeschränkungen halbierten Notfälle
Das weitgehende Böllerverbot und andere seinerzeit bestehende Corona-Auflagen haben in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 zu einem erheblichen Rückgang der medizinischen Notfälle in der Silvesternacht geführt. Das zeigt eine Sonderauswertung von Abrechnungsdaten der Krankenkasse Barmer, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Während am 31. Dezember 2018 rund 105.000 und am 31. Dezember 2019 gut 80.000 gesetzlich Versicherte wegen eines Notfalls behandelt wurden, waren es am 31. Dezember 2020 nur 55.000 Betroffene. Das entspricht im Vergleich zwischen 2018 und 2020 einem Rückgang um fast 48 Prozent beziehungsweise zwischen 2019 und 2020 einem Minus von 31 Prozent. Am 31. Dezember 2021 waren knapp 62.000 Personen in Notfallbehandlung und damit 41 beziehungsweise 23 Prozent weniger als zu den Jahreswechseln 2018 und 2019. Die Barmer konnte die Zahl der Notfälle in den Abrechnungsdaten anhand der Notfallzuschläge ermitteln. Die einzelnen Diagnosen können daraus nicht abgeleitet werden. Jedoch liegt laut Barmer ein enger Zusammenhang zwischen dem damaligen Böller- beziehungsweise dem Ansammlungsverbot und der Anzahl der Notfallbehandlungen nahe. Wie aus der Hochrechnung weiter hervorgeht, ist die Zahl der Versicherten, die an Silvester wegen eines Notfalls behandelt werden müssen, um ein Vielfaches höher als an einem normalen Tag im Jahr. Am 31. Dezember 2018 wurden zum Beispiel 3,5 mal so viele Versicherte wegen eines Notfalls behandelt wie am 22. Oktober 2018 (rund 105.000 versus rund 30.000 Personen). Am 31. Dezember 2019 wurden 2,5 mal so viele Menschen wegen eines Notfalls medizinisch versorgt wie zum Beispiel am 21. Oktober 2019 (gut 80.000 versus rund 32.000 Betroffene). +++