Vorschlag zu neuem Sterbehilfe-Gesetz stößt bei SPD auf Zustimmung

Berlin. Politiker der SPD haben sich zustimmend zu dem Sterbehilfe-Gesetzesvorschlag geäußert, der am Dienstag von dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, Ethikrat-Vize Jochen Taupitz sowie den Medizinethikern Ralf Jox und Urban Wiesing präsentiert wurde. „Dieser Vorschlag entspricht weitgehend unseren Vorstellungen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, der „Welt“. „Was hier konzipiert wurde, liegt nah bei dem, was ich mit unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carola Reimann in einen Gruppenantrag schreiben will.“

Borasio, Taupitz und die anderen beiden Autoren haben vorgeschlagen, die Suizid-Beihilfe zwar grundsätzlich zu verbieten, sie aber Ärzten unter strengen Bedingungen zu erlauben, wenn „der Patient an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet“, wie es in dem Vorschlag heißt. Hierbei sieht Lischka aber noch Bedarf für Diskussionen über Details. „Man muss überlegen, ob in die Bedingungen für die ärztliche Suizid-Beihilfe aufgenommen werden muss, dass der Patient an großen Qualen leidet“, sagte der SPD-Politiker. Zudem bezweifle er, „ob die Frist von zehn Tagen zwischen erster Untersuchung und Beihilfe reicht oder ob man nicht mehr Zeit ansetzen muss, um einen wirklich stabilen Todeswunsch erkennen zu können“.

Zustimmung kam auch von Kerstin Griese, kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion: „Ich halte die Intention dieses Vorschlag für gut und die Ziele für richtig“, sagte Griese der Zeitung. Für den Vorschlag spricht nach Ansicht von Griese, „dass dadurch die Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen unterbunden würde und es eng definierte Freiräume für Angehörige und Ärzte gäbe“. Begrüßenswert sei ferner, „keine Sterbehilfe bei psychisch Kranken und gesunden Hochbetagten zu erlauben und das Betäubungsmittelrecht so zu präzisieren, dass jene Medikament nur von Ärzten genutzt werden dürfen“. Man müsse aber nun „juristisch prüfen, ob es rechtlich machbar ist, erst die bislang erlaubte Beihilfe wie in diesem Vorschlag generell zu verbieten, um sie dann in den genannte Grenzen zu erlauben“, so Griese weiter. +++ fuldainfo