Vogelsbergkreis: Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen verboten

Landrat Manfred Görig: Schutz der Bevölkerung hat Priorität

Landrat Manfred Görig

Private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen sind ab Samstag im Vogelsbergkreis verboten. „Diese Regelung dient einzig und allein dem Schutz unserer Bevölkerung vor dem Corona-Virus“, betont Landrat Manfred Görig. Deshalb ist eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden, die ab Samstag, 21. März, um 6 Uhr in Kraft tritt. Sie gilt zunächst bis zum 19. April.

Somit hat Landrat Manfred Görig die Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März verschärft, mit der seit letzten Samstag öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern verboten worden sind. Görig betont: „Es darf keine größeren Menschenansammlungen mehr geben, denn wir müssen die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Das hat im Moment oberste Priorität“, betont der Landrat. „Von daher haben wir die Zahl auf 20 Personen abgesenkt.“

Görig stellt fest: „Die Zahl 20 ist dabei eine Höchstgrenze, die nicht überschritten werden darf. Sie sollte auch nicht zwingend ausgeschöpft werden.“ Der Landrat ruft nochmals dazu auf, diese Regelungen zu befolgen, um von weiteren Verschärfungen absehen zu können. „Es kommt jetzt ganz entschieden darauf an, dass die Bevölkerung zu ihrem eigenen Schutz das auch einhält.“ Um die Handlungsfähigkeit des Vogelsbergkreises und der 19 Städte und Gemeinden zu gewährleisten, gibt es eine Ausnahme für kommunale Gremiensitzungen. +++