Ein Trauerfall in der Familie oder der Verlust des Arbeitsplatzes kann Betroffene emotional schwer treffen. Kommen unerwartete finanzielle Probleme hinzu, wird die Situation häufig existenzbedrohend. Die Schuldnerberatungsstelle des Vogelsbergkreises weist daher auf zwei häufige Schuldenfallen hin, die sich mit Kenntnis der Regeln vermeiden lassen.
Erbschaft mit Risiko: Unwissentlich übernommene Schulden
Schuldner- und Insolvenzberatung des Vogelsbergkreises,
Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Telefon: 06641–977245 / –977242 / –9772482
Fax: 06641–9775242
E-Mail: schuldnerberatung@vogelsbergkreis.de
Was viele nicht wissen: Eine Erbschaft muss aktiv ausgeschlagen werden, wenn man sie nicht antreten möchte. Dafür bleibt nur eine Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem man vom Erbfall erfährt. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person erklärt werden. Wer diese Frist versäumt, erbt automatisch sowohl Vermögen als auch Schulden. Die Schuldnerberatung rät deshalb, innerhalb der Familie offen über finanzielle Verhältnisse zu sprechen. Menschen, die wissen, dass sie Schulden hinterlassen werden, sollten einen Hinweis zur möglichen Erbausschlagung gut sichtbar bei den persönlichen Unterlagen hinterlegen.
Unterschätzte Gefahr: Fehlende Krankenversicherung
Eine zweite häufige Ursache für Schulden betrifft nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge. In Deutschland besteht für alle Menschen – unabhängig von Beschäftigung oder Leistungsbezug – eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Wird diese Pflicht missverstanden, kann das zu hohen Nachforderungen führen.
Ein Beispiel aus der Beratung: Herr M. verlor seinen Arbeitsplatz und verzichtete darauf, Arbeitslosengeld zu beantragen, weil er zunächst von Ersparnissen leben wollte. Er ging fälschlicherweise davon aus, in dieser Zeit keine Krankenversicherung zu benötigen. Tatsächlich hätte er sich jedoch bei seiner Krankenkasse als freiwillig Versicherter melden müssen. Die Folge: hohe Beitragsrückstände, die sich schnell zu einer erheblichen Schuldenlast entwickeln können – und im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn medizinische Hilfe nötig wird.
Die Schuldnerberatung rät deshalb dringend, nach jeder beruflichen Veränderung oder dem Ende von Leistungsbezügen den eigenen Versicherungsstatus zu prüfen und frühzeitig Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen.
Kostenlose Hilfe im Vogelsbergkreis
Wer unsicher ist, ob er ein Erbe annehmen sollte oder bei drohenden Beitragsschulden Unterstützung benötigt, kann sich an die Schuldner- und Insolvenzberatung des Vogelsbergkreises wenden. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Mitarbeiterinnen helfen dabei, die individuelle Situation einzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten. +++

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