Vogelgrippe-Ausbruch in Rockenberg: Über 2.600 Tiere mussten getötet werden

Im Wetteraukreis ist erstmals ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb bestätigt worden. Nachdem das Virus Ende Oktober bereits bundesweit vermehrt nachgewiesen wurde, haben Untersuchungen durch das Wetterauer Veterinäramt und das Hessische Landeslabor nun auch in Rockenberg Infektionen mit den Erregern Influenza A M-PCR und H5-PCR bestätigt. Der betroffene Betrieb musste daraufhin den gesamten Geflügelbestand keulen lassen – insgesamt mehr als 2.600 Tiere, darunter 293 Enten, 793 Gänse, 489 Puten und 1.092 Hühner.

Auslöser der Maßnahmen waren zahlreiche verendete Tiere in den vergangenen Tagen. Der Betrieb habe nach den ersten Krankheitsfällen „unmittelbar und korrekt“ reagiert, teilte das Veterinäramt mit. Die Tötung der Tiere erfolgte am Samstag. Angesichts des hohen Ansteckungsrisikos, der schnellen Ausbreitung im Bestand und des Leids der erkrankten Tiere sei dieser Schritt notwendig gewesen, sagte Landrat Jan Weckler, der sich vor Ort ein Bild von der Lage machte. Der Schutz der umliegenden Geflügelhaltungen habe oberste Priorität.

Beim Einsatz unterstützte auch die Gefahrstoff-Dekontaminations-Einheit des Wetterauer Katastrophenschutzes. Eine Schleuse dieser Einheit wurde von Einsatzkräften der Feuerwehr Ortenberg betreut. Weckler dankte den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ausdrücklich für ihren Einsatz und die reibungslose Durchführung der Maßnahme.

Um eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest zu verhindern, wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb eingerichtet. Alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone sollen in den kommenden Tagen kontrolliert werden, Betriebe in der Überwachungszone unterliegen einer verstärkten Beobachtung. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Gießen hinein.

Die bereits bestehende Allgemeinverfügung des Wetteraukreises bleibt weiterhin in Kraft. Sie umfasst unter anderem eine Pflicht zur Aufstallung sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und Vogelbörsen. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen: Schuhe müssen vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs gereinigt und desinfiziert werden, Einmal-Überzieher oder ein Schuhwechsel am Stalleingang sind vorgeschrieben. Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Gefüttert werden darf nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, und zur Tränke darf ausschließlich Wasser verwendet werden, das von Wildvögeln nicht erreicht werden kann. +++


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