Verwaltungsgericht stoppt vorerst Beobachtung der AfD

Herrmann: BfV darf auch keine Einstufung als sog. „Verdachtsfall“ bekannt geben

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD. Das berichteten der „Spiegel“ und die „Welt“ am Freitagmittag unter Berufung auf einen Gerichtssprecher und auf die AfD-Spitze. Das Verbot gilt allerdings zunächst nur bis zum Ende eines bereits laufenden Eilverfahrens. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte erst kürzlich die gesamte AfD intern als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Hintergrund war unter anderem ein Gutachten, in dem es heißt: „Ein gewaltsamer Widerstand – zumindest bei Teilen der Partei – kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden“. Und weiter: „Einem gewichtigen Teil der Partei“, so schreiben die Verfassungsschützer, gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu führen – „sondern eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repräsentanten zu wecken oder zu verstärken“.

Herrmann: BfV darf auch keine Einstufung als sog. „Verdachtsfall“ bekannt geben

Dazu erklärte Klaus Herrmann, Landessprecher der AfD Hessen: „Am Ende siegt das Recht. Nicht die AfD sollte zum Verdachtsfall erklärt werden, sondern die fragwürdigen Methoden des BfV müssen beobachtet werden. Die AfD wird weiter für ihr Recht kämpfen und gegen jede Falschbehauptung gerichtlich vorgehen. Dass das BfV vor wenigen Tagen Informationen an die Presse durchgestochen zu haben scheint, zeigt, mit welchen undemokratischen und unfairen Methoden der Verfassungsschutz scheinbar bereit ist, zu arbeiten. Die Nachricht vor wichtigen Landtagswahlen und der Bundestagswahl an die Medien durch interessierte „Sicherheitskreise“ durchzustechen, zeigt, dass es hier einzig und allein darum geht eine erfolgreiche, demokratische Oppositionspartei zu stigmatisieren. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass für das Durchstechen der Informationen der Präsident der Behörde Thomas Haldenwang, Mitglied der CDU, Verantwortung trägt. Sollte sich herausstellen, dass Herr Haldenwang für das Durchsickern der Informationen verantwortlich ist, wäre das einer Staatsaffäre gleichzusetzen. Das würde unserer Demokratie und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen massiv schaden. In diesem Fall würden wir den Rücktritt von Thomas Haldenwang fordern.“ +++