Verwaltungsgericht lehnt Antrag gegen Quarantäne für einen Grundschüler ab

Klassenfahrt dreier Grundschulklassen / Kind mit positivem PCR-Test

Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Antrag gegen eine Quarantäneverfügung des Landkreises Fulda für einen Grundschüler abgelehnt. Die Eltern des Kindes hatten mit ihrem Widerspruch die aufschiebende Wirkung der Quarantäne von 13 Tagen erwirken wollen. Wie der Landkreis Fulda mitteilte, lehnte das Verwaltungsgericht dies ab.

Hintergrund des Verwaltungsstreitverfahrens ist ein gemeinsamer Ausflug dreier Grundschulklassen. Die etwa 50 Personen waren in einem Reisebus mehrere Stunden gemeinsam unterwegs. Wie sich am Ausflugstag herausstellte, befand sich unter den Reisenden ebenfalls ein Kind, das positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Zwei Tage zuvor hatte sich das Kind nach einem positiven Corona-Selbsttest einem PCR-Test unterzogen. Darüber hatten die Erziehungsberechtigten die Schule nicht informiert. Am Vormittag der Klassenfahrt – das Ergebnis des PCR-Tests lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor – war ein in der Schule durchgeführter Selbsttest negativ. Das Kind nahm am Ausflug teil.

Als das positive Ergebnis des PCR-Tests bekannt und kommuniziert wurde, verfügte das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda für alle Personen, die im Bus gesessen hatten, eine 14-tägige Quarantäne. Dagegen hatten sich dann die Eltern eines anderen Schulkindes erwehren wollen. Das Verwaltungsgericht erkannte, dass die Risikoeinschätzung des Gesundheitsamtes und die daraus resultieren Quarantäneanordnung nicht zu beanstanden sei. Die Kosten des Verfahrens tragen die unterlegenen Antragsteller. +++