Verträge Katholischer Kindergarten – keine Beanstandungen

Keine Rechtsverletzungen zu erkennen

Schlitz. In der jüngsten Magistratssitzung konnte Bürgermeister Hans-Jürgen Schäfer berichten, dass die kommunalaufsichtliche Überprüfung der Verträge mit der Katholischen Kirchengemeinde bezüglich der Krabbelgruppe und des Kindergartens zu keinerlei Beanstandungen geführt hat.

In dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht heißt es: „Zusammenfassend vermag ich in der Angelegenheit damit keine Rechtsverletzungen zu erkennen, welche ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden erforderlich machen würden. Entsprechendes gilt nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes für die von ihm zu vertretenden Belange.“

Die FDP-Fraktion hatte durch ihre Abgeordnete Frau Dr. Landgraf in der Stadtverordnetensitzung am 25.09.2017 einen Antrag eingebracht, dass die Vertragsgrundlagen zwischen den Vertragsparteien St. Christophorus Kindertagesstätte und der Stadt Schlitz vom Rechnungsprüfungsamt und von der Kommunalaufsicht überprüft werden sollten. Diesem Antrag stimmten, in namentlicher Abstimmung, alle FPD-, SPD- und BLS-Stadtverordneten zu. Die Stadtverordneten der CDU stimmten dagegen.

Bürgermeister Schäfer, der stets betont hatte, dass es keinen Grund für eine aufsichtsmäßige Überprüfung gebe und alles in Ordnung sei, sieht sich jetzt in seiner Auffassung durch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht bestätigt. Nach Abschluss der noch laufenden Vertragsverhandlungen mit der Katholischen Kirche kann dann auch der von der FPD-Fraktion beantragte Akteneinsichtsausschuss tagen, sicherlich unter Einbeziehung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht. +++