Verteidiger von Beate Z. kündigt nach NSU-Urteil Revision an

Seehofer: NSU-Urteil ist kein Schlusspunkt

Beate Z.

München. Nach der Verurteilung der Hauptangeklagten im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Beate Z., hat einer ihrer Verteidiger angekündigt, Revision einzulegen. Die Verurteilung wegen Mittäterschaft an den Morden und Raubstraftaten der mutmaßlichen ausführenden Täter sei „nicht tragfähig begründbar“, sagte der Anwalt am Mittwochmittag in einer Verhandlungspause. Damit müsste das Urteil des Oberlandesgerichts München vom Bundesgerichtshof überprüft werden.

Die Richter hatten Z. zuvor zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung fiel am Mittwoch nach fünf Jahren Prozessdauer und insgesamt 438 Verhandlungstagen. Z. wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bereits im Vorfeld gingen Beobachter davon aus, dass mit dem Prozessende kein juristischer Schlussstrich gezogen wird. Die Revision ist allerdings erst möglich, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, was wohl erst im kommenden Jahr der Fall sein wird. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Beate Z. musste sich wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Von den weiteren Angeklagten verurteilten die Richter Ralf W. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und Carsten S. zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Sie waren wegen Beihilfe zum Mord durch Beschaffung der Tatwaffe in neun Fällen angeklagt. André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, Holger G. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Prozess war im Mai 2013 gestartet worden.

[dropshadowbox align=“left“ effect=“raised“ width=“300px“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“0″ border_color=“#dddddd“ rounded_corners=“false“ inside_shadow=“false“ outside_shadow=“false“ ]Türkische Gemeinde verlangt nach NSU-Urteil weitere Aufklärung[/dropshadowbox]Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat das Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begrüßt, gleichzeitig aber weitere Aufklärung gefordert. „Angela Merkel und viele andere haben den Opfern eine lückenlose Aufklärung versprochen. Dieses Versprechen wurde gebrochen“, sagte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, am Mittwoch. Er kritisiert die Strategie der Bundesanwaltschaft. Diese habe sich „entgegen aller Erkenntnisse aus den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und den zahlreichen Recherchen auf die bloße Behauptung einer isolierten `Trio`–Einzeltäter -These versteift“. Mit dieser Strategie sei es der Bundesanwaltschaft wohl darum gegangen, „die ideologische und strukturelle Einbettung des NSU in ein organisiertes rechtes Netzwerk, das staatliche Mitverschulden und den institutionellen Rassismus in Sicherheitsbehörden zu verschweigen“, so Sofuoglu. Im NSU-Prozess war die Hauptangeklagte Beate Z. am Mittwochvormittag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Der Prozess war im Mai 2013 gestartet worden.

[dropshadowbox align=“right“ effect=“raised“ width=“300px“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“0″ border_color=“#dddddd“ rounded_corners=“false“ inside_shadow=“false“ outside_shadow=“false“ ]Türkei kritisiert NSU-Urteil[/dropshadowbox]Die türkische Regierung hat das Urteil im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) kritisiert. Man habe die lebenslange Haftstrafe für die Hauptangeklagte und die langen Freiheitsstrafen für die Mitangeklagten „zur Kenntnis genommen“, teilte das türkische Außenministerium am Mittwoch in Ankara mit. Allerdings sei der gesamte Hintergrund der NSU-Mordserie nicht aufgeklärt worden. Die „wahren Schuldigen“ seien nicht gefunden worden, so das Außenministerium. Deswegen sei das Urteil „nicht zufriedenstellend“. Die Hauptangeklagte Beate Z. war zuvor zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung fiel am Mittwoch nach fünf Jahren Prozessdauer und insgesamt 438 Verhandlungstagen. Z. wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Ein Anwalt der Hauptangeklagten kündigte an, Revision einzulegen. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.

[dropshadowbox align=“left“ effect=“raised“ width=“300px“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“0″ border_color=“#dddddd“ rounded_corners=“false“ inside_shadow=“false“ outside_shadow=“false“ ]Seehofer: NSU-Urteil ist kein Schlusspunkt[/dropshadowbox]Nach dem Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt, dass das Prozessende kein Schlusspunkt für die Gesellschaft und die Sicherheitsbehörden sei. „Mit dem heutigen Urteil hat die Justiz ihre Arbeit abgeschlossen. Das Gerichtsurteil kann jedoch den Schmerz der Angehörigen und das Leid der überlebenden Opfer nicht lindern“, sagte Seehofer am Mittwoch. Man werde nicht nachlassen, für die Sicherheit der Bürger mit allen Kräften zu sorgen. Der Innenminister lobte das Gericht. Dieses habe an den insgesamt 438 Verhandlungstagen intensiv an der Aufklärung der NSU-Verbrechen gearbeitet. Darüber hinaus hätten sich mehrere Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene mit möglichen Fehlern und Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex befasst. Dabei ausgesprochene Empfehlungen seien bereits aufgegriffen worden, so Seehofer. +++