Versicherte: Mehrkosten für Gesundheitshilfsmittel 2019 gestiegen

Der erste Hilfsmittel-Bericht war auf das zweite Halbjahr 2018 beschränkt

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlten 2019 insgesamt 692,1 Millionen Euro Mehrkosten für Gesundheitshilfsmittel wie Einlagen, Hörgeräte oder Prothesen. Das geht aus einem Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Danach wurden Versicherte im vergangenen Jahr in 29,4 Millionen Fällen mit solchen Hilfsmitteln versorgt. Jedes fünfte Mal – in 5,9 Millionen Fällen – mussten die Betroffenen auch in die eigene Tasche greifen. Gegenüber dem ersten Bericht, der die Zahlen für das zweite Halbjahr 2018 ausgewertet hatte, ist der Anteil der Fälle mit Mehrkosten damit leicht gestiegen. Damals lag er noch bei 18 Prozent.

Vor allem bei Hörgeräten entscheiden sich Betroffene dabei häufig für Ausstattung, die nicht vollständig von der Krankenkasse bezahlt werden. 445 Millionen Euro, also fast zwei Drittel der gesamten Mehrkosten, entfielen auf Hilfen zum Hören. In jedem zweiten Fall, in dem Patienten mit Hörgeräten versorgt wurden, registrierten die Versicherungen Mehrkosten, die vom Empfänger getragen wurden. Im Schnitt zahlten die Versicherten dabei 1.082 Euro selbst. Die Hörgeräte gehören damit zu einer von wenigen Produktgruppen, in denen Versicherte häufig selbst einen Teil der Hilfsmittel zahlen. Unter anderem für Einlagen, Sehhilfen und Beinprothesen fallen in mehr als 30 Prozent der Fälle zusätzliche Kosten an. Bei 19 von 38 erfassten Produktgruppen tragen Patienten in weniger als einem Prozent der Fälle Mehrkosten. Die Krankenkassen betonen, dass sich Versicherte freiwillig für Modelle von Hilfsmitteln entscheiden, bei denen sie Mehrkosten tragen. Ob es sich um gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Mehrkosten handele, lasse sich derzeit nicht sagen, heißt es im Bericht, da die Gründe für Mehrkostenvereinbarungen nicht anzugeben und zu dokumentieren sind.

„In manchen Fällen ist und bleibt es eine schwierige Abgrenzung zwischen dem, was medizinisch notwendig ist und damit solidarisch finanziert wird, und dem, was mehr in den Bereich der Komfortleistungen gehört“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, den Zeitungen. „Diese Abgrenzung ist für uns immer wieder eine Herausforderung.“ Hörhilfen seien dafür ein Paradebeispiel. „Möglichst gutes Hören zu ermöglichen, wird von der Solidargemeinschaft finanziert. Der perfekte Klang für einen Opernbesuch ist hingegen eher eine Komfortleistung, für die dann Mehrkosten anfallen können.“ Kiefer sagte, dass alle gesetzlich Versicherten das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hörhilfen haben. Um eine gute Hörhilfe mit der individuell notwendigen Technik zu bekommen, seien keine Mehrkosten notwendig, so Kiefer. Gesetzlich geregelt ist, dass die Krankenkassen Hilfsmittel mehrkostenfrei zur Verfügung stellen müssen. Entscheiden sich Versicherte für Ausstattung, die über das medizinisch notwendige hinausgeht,  müssen sie die Kosten selbst tragen. Für den Bericht wurden nach Angaben des GKV-Spitzenverbands rund 95 Prozent der der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen aus dem Jahr 2019 ausgewertet. Es ist das erste Mal, dass die Kosten für Hilfsmittel über ein gesamtes Jahr hinweg betrachtet wurden. Der erste Hilfsmittel-Bericht war auf das zweite Halbjahr 2018 beschränkt gewesen. +++