Meiningen. Das Landgericht Meiningen hat mit einem heute übermittelten Beschluss die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 abgelehnt und zugleich den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die K+S Aktiengesellschaft als Nebenbeteiligte zuzulassen. Das Unternehmen nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Des Weiteren hat das Landgericht festgestellt, dass die umfangreichen Durchsuchungen von Geschäfts- und Wohnräumen rechtswidrig gewesen sind. Die Beschlagnahmebeschlüsse wurden aufgehoben. Die Entscheidung des Landgerichts bestätigt unsere Sichtweise, dass die Vorwürfe unbegründet und die erteilten Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern rechtmäßig sind.
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