Verschiebung des NEF-Standorts nach Ilbeshausen nötig

Notärztliche Versorgung der Bevölkerung des Vogelsbergkreises verbessert

Notarzt

Lauterbach. „Die Verlegung des Notarzt-Standortes von Ulrichstein nach Ilbeshausen wird dazu führen, dass mit den zur Verfügung stehenden Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) eine bessere Raumabdeckung im Kreis erreicht wird. In der Summe wird durch die Verlegung die notärztliche Versorgung der Bevölkerung des Vogelsbergkreises verbessert“, erklärt Landrat Görig in einer Stellungnahme zur beabsichtigten Resolution. Zudem sei die notärztliche Versorgung der Großgemeinde Ulrichstein nach der Verlegung des Standortes nach Ilbeshausen innerhalb der Eintreffzeit sichergestellt. „Die Stadtteile von Ulrichstein werden grundsätzlich von dem NEF in Ilbeshausen versorgt, die Ortsteile Unter-Seibertenrod und Wohnfeld durch das NEF aus Grünberg.“

Durch die bislang in Alsfeld, Lauterbach und Ulrichstein stationierten Notarzt-Einsatzfahrzeuge habe es in manchen Teilbereichen des Vogelsbergkreises eine räumliche Überschneidung der Einsatzbereiche gegeben. So könnten momentan noch Teilbereiche in den Großgemeinden Grebenau, Herbstein, Lautertal und Schwalmtal innerhalb einer Eintreffzeit von 15 Minuten gleich durch zwei Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) erreicht werden. Dagegen sei es bislang aber nicht möglich, die Großgemeinde Grebenhain sowie weite Teile der Großgemeinden Freiensteinau und Schlitz in der vorgegebenen Zeit notärztlich zu versorgen. Durch die Verschiebung von zwei der drei NEF-Standorte, zu denen auch Ulrichstein gehört, sowie durch die Einbindung grenznaher Notarzt-Standorte von Nachbarlandkreisen, könne erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Vogelsbergkreises profitieren und innerhalb der Eintreffzeit erreicht würden.

Die Neuordnung berücksichtigt die Vorgaben des neuen Landesrettungsdienstplanes, den das Land Hessen zum Jahresbeginn in Kraft gesetzt hat. Die Planungsvorgaben im Landesrettungsdienstplan für die Kreise als Träger des Rettungsdienstes betreffen auch die Notarztstandorte. Danach sind die Landkreise gehalten, mit der geringstmöglichen Anzahl von Notarztstandorten die größtmögliche Raumabdeckung zur Versorgung der Bevölkerung zu erreichen. Durch die Verlegung der Notarztstandorte und die im Landesrettungsdienstplan ebenfalls vorgeschriebene Berücksichtigung von Notarztstandorten in benachbarten Landkreisen wäre die Errichtung eines vierten Notarztstandortes nach den Planungsvorgaben „nicht bedarfsgerecht“.

Deshalb haben sich auch die Krankenkassen, die die Kostenträger für die Notarztstandorte sind, für die Verlegung der Standorte und gegen ein viertes NEF ausgesprochen. Die Planungen der Standorte und Einsatzbereiche der Notarzt-Fahrzeuge wurden von einem Fachbüro unter Berücksichtigung des Landesrettungsdienstplanes in einem Gutachten zusammengefasst. „Von der gebotenen Verlegung des NEF-Standorts habe ich Bürgermeister Schneider bereits nach einer Bürgermeisterdienstversammlung Mitte März informiert“, berichtet Landrat Görig. Zur besseren Versorgung der Gesamtbevölkerung sei die Verlegung nach Ilbeshausen erforderlich, dort werde auch zurzeit ein Objekt als neuer NEF-Standort überprüft. Ohnehin lasse sich eine solche Umsetzungsmaßnahme nicht „von heute auf morgen“ bewerkstelligen und brauche eine gewisse Zeit. +++