Ein grausames Verbrechen erschüttert Hessen: Nach dem Tod einer 55-jährigen Frau in Lauterbach im Vogelsbergkreis müssen ihre beiden Vermieter für den Rest ihres Lebens hinter Gitter. Das Landgericht Gießen sprach am Freitag eine 46-jährige Frau und ihren 59 Jahre alten Lebensgefährten des Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Richter stellten zudem bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft praktisch ausgeschlossen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden ihre Mieterin, die das Down-Syndrom hatte, gezielt mit einem Medikamentencocktail getötet. Doch das Martyrium der Frau begann schon lange vor ihrem Tod. Die Angeklagten sollen sie immer wieder eingesperrt und misshandelt haben.
Die 55-Jährige war Ende November 2023 in ein Zimmer in einem Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges gezogen. Was für sie ein neuer Lebensabschnitt sein sollte, entwickelte sich nach Darstellung der Ermittler schnell zu einem Albtraum. Statt eines sicheren Zuhauses erlebte die Frau Kontrolle, Gewalt und Demütigungen.
Der Horror gipfelte am 20. Januar 2024. An diesem Tag sollen die beiden Angeklagten der Frau mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka verabreicht haben. Der Medikamentencocktail hatte verheerende Folgen: Die 55-Jährige verlor das Bewusstsein. Doch statt einen Notarzt zu rufen, ließen die Angeklagten sie liegen. Nach Auffassung der Ermittler taten sie das bewusst – aus Angst, dass Ärzte frühere Misshandlungen entdecken könnten. Drei Tage später war die Frau tot.
Der Fall nahm danach noch eine besonders schockierende Wendung. Ermittlungen zufolge zerstückelten die Angeklagten später den Leichnam der Frau. Teile des Körpers sollen auf dem Grundstück sowie in einem Waldstück entsorgt worden sein. Erst Monate nach ihrem Verschwinden fanden Ermittler bei einer Durchsuchung sterbliche Überreste.
Vor Gericht bestritten die Angeklagten, die Frau töten zu wollen. Ihre Verteidiger argumentierten, höchstens eine unterlassene Hilfeleistung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge komme in Betracht. Die Staatsanwaltschaft sah das anders – und forderte lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Das Gericht folgte dieser Forderung. Für das Vermieter-Paar bedeutet das Urteil: lebenslang Gefängnis – und kaum eine Chance, jemals wieder in Freiheit zu kommen. Der Prozess hatte über Monate hinweg erschütternde Details ans Licht gebracht. Zurück bleibt eine Tat, die viele Menschen in der Region fassungslos macht – und die Frage, wie eine wehrlose Frau in eine Situation geraten konnte, die für sie schließlich tödlich endete. +++

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