Verkehrsminister wollen Radfahrer besser schützen

Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen

Die Verkehrsminister der Länder werden auf ihrer am Donnerstag in Saarbrücken beginnenden Konferenz 15 Punkte zum besseren Schutz von Radfahrern im Straßenverkehr beraten. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf ein Maßnahmenpaket, welches eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz erstellt hat. Das Papier sieht umfassende Änderungen der Straßenverkehrsordnung vor. Demnach soll motorisierten Verkehrsteilnehmern ein Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben werden.

Zudem sollen Lkw künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen, um schwere Unfälle mit Radfahrern zu vermeiden. Wo Kommunen Fahrradwege und Autostraßen baulich nicht voneinander trennen können, sollen sie zudem künftig leichter Tempo-30-Zonen einrichten können. Dies soll besonders für Schulwege gelten. Radfahrer indes sollen laut Maßnahmenkatalog künftig prinzipiell Einbahnstraßen in beide Fahrtrichtungen befahren dürfen. Zudem soll die Straßenverkehrsordnung so geändert werden, dass es künftig erlaubt ist, nebeneinander Rad zu fahren, wenn der übrige Verkehr nicht behindert wird. Das Maßnahmenpaket soll auf der Verkehrsministerkonferenz beraten werden.

Die Amtschefs der Länder können die Bundesregierung zu einer entsprechenden Novellierung der Gesetze auffordern. Eine Mehrheit gilt als sicher. Ob Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Vorschläge umsetzt, ist allerdings unklar. Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums der NOZ. Bremens Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) zeigte sich auf Anfrage der Zeitung dennoch optimistisch, dass die Reformvorschläge noch bis Ende dieses Jahres in Kraft treten können. Er sprach von einem sehr guten Paket, dass die Verkehrssicherheit von Radfahrern erhöhen werde. „Das ist insbesondere in Zeiten wichtig, in denen es zu immer mehr schweren Unfällen mit Radfahrern kommt“, so Lohse.

Grüne fordern Sonderrechte für Fahrradfahrer

Die Grünen fordern Sonderrechte für Fahrradfahrer und wollen diese in der Straßenverkehrsordnung verankert sehen. Das geht aus einem Bundestagsantrag hervor, der am Dienstag von der Grünen-Bundestagsfraktion beschlossen worden ist und über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Demnach soll das Rechtsabbiegen an roten Ampeln für Radfahrer „grundsätzlich bei besonderer Rücksichtnahme auf den Vorrang für den Fußverkehr“ ermöglicht werden, heißt es in dem Antrag. Einbahnstraßen sollten für den Radverkehr grundsätzlich „in beide Richtungen“ geöffnet werden. Einschränkungen dieser Regelung sollten nur noch mit Begründung zugelassen werden, heißt es in dem Antrag weiter. Außerdem fordere die Grünen-Bundestagsfraktion, in die Straßenverkehrsordnung einen Mindestabstand von 1,5 Metern für das Überholen von Radfahrern und Fußgängern aufzunehmen. „Die Förderung von Rad- und Fußverkehr sind wichtiger Bestandteile der Verkehrswende“, heißt es in dem Grünen-Antrag. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, ohne gute Radpolitik bleibe die Verkehrswende im Leerlauf. „Es ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, Radfahren sicher und attraktiv zu machen. Die Benachteiligungen von Radfahrern muss beendet werden“, so Hofreiter weiter. „Die Straßenverkehrsordnung braucht ein Update. Die derzeitigen Regelungen folgen noch immer dem Primat der autogerechten Stadt“, sagte Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar den Zeitungen. +++