Die Zulassung von Kraftfahrzeugen soll vom kommenden Jahr an grundsätzlich Online möglich sein. Laut eines Berichts der Funke-Mediengruppe hat das Bundesverkehrsministerium eine Verordnung auf den Weg gebracht, die auch das erstmalige Anmelden und das Ummelden von Fahrzeugen im Internet erlaubt. "Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung", sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen. "Künftig heißt es einfach: klicken und losfahren." Das sei eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt. Abmeldung und Wiederzulassung sind in bestimmten Fällen bereits digital möglich. Mit der Verordnung können auch die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen im Internet erfolgen. Der Verordnungsentwurf des Verkehrsministeriums soll nun mit anderen Ministerien, Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden. Bis Ende 2018 sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Nach einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat - die Verordnung ist zustimmungspflichtig - sollen die neuen Regelungen im Lauf des Jahres 2019 in Kraft treten. +++
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