Berlin. Der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Martin Burkert (SPD), hält die Einführung einer Mindestgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen für denkbar. Der "Welt" sagte Burkert, er werde Gespräche darüber führen, "ob wir ein Mindesttempo von 100 km/h auf der linken Spur bei dreispurigen Autobahnen einführen können". Er bezeichnete die jüngste Entscheidung des Schweizer Bundesrates für ein solches Mindesttempo als "auf jeden Fall diskussionswürdig für Deutschland". Auch sei sein Eindruck, "dass sich viele Pkw-Fahrer in Deutschland ein Überholverbot für Lkw auf deutschen Autobahnen wünschen würden", erklärte der Ausschuss-Vorsitzende.
Das Bundesverkehrsministerium sieht derzeit noch keinen Anlass, über eine Mindestgeschwindigkeit auf den Autobahnen zu diskutieren. Der Parlamentarische Staatssekretär des Verkehrsministeriums, Norbert Barthle (CDU), erinnerte an die verpflichtende Wirkung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. "Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Wenn es keine äußeren zwingenden Gründe gibt, sollte man nicht langsamer als 130 fahren. Wenn die Autobahn frei ist, gilt 130 oder mehr", sagte Barthle der Zeitung. Er sagte auch: "Wer mit 70 oder 80 über die Autobahn zuckelt, erfüllt den Tatbestand der Nötigung." Er sehe nicht, "dass wir an den Regeln etwas ändern müssen". +++ fuldainfo

Herr Barthle redet puren Unsinn. Es sollte mal hier nachlesen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
Übrigens, das lernt man auch in der Fahrschule!
Ich wäre eher für ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen, es lässt sich einfach entspannter fahren......
Da sollte sich Herr Norbert Barthle noch mal über das Thema Richtgeschwindigkeit und deren Sinn informieren. Seine Aussagen sind einfach falsch. Wird man in einen Unfall verwickelt, geht die Rechtsprechung von grob fahrlässigem Verhalten aus, falls man wesentlich schneller als 130 km/h gefahren ist.