Verhandlungsverfahren zum neuen Festspielfunktionsgebäude aufgehoben

Das hat eine Menge Arbeit verursacht

Das Vergabeverfahren nach dem Architektenwettbewerb zur Planung eines neuen Funktionsgebäude für die Bad Hersfelder Festspiele wird vor der Auswahl eines Vertragspartners aufgehoben. Das hat der Magistrat der Kreisstadt beschlossen.

Der Grund für die Beendigung des Verfahrens liegt in der Tatsache, dass trotz Nachbesserungen die beiden verbliebenden Preisträger in den prognostizierten Gesamtkosten für die Umsetzung ihrer Entwürfe über den fünf Millionen liegen, die der Stadt für die Finanzierung des Gebäudes zur Verfügung stehen.

Bürgermeister Thomas Fehling betont, dass die Stadt bis zum März 2021 einen Wettbewerb organisiert hat, der sehr gut geplant und einwandfrei durchgeführt wurde. „Das hat eine Menge Arbeit verursacht. In den Wettbewerbsbedingungen war schon festgehalten, was wir in der Folgezeit gebetsmühlenartig immer wieder deutlich gemacht haben: Die Gesamtkosten des Projektes dürfen die Grenze von fünf Millionen nicht überschreiten.“

Fehling weiter: “Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Verhandlungsphase mit den Bietern wurde für uns jetzt klar, dass das beabsichtigte Festspielgebäude unter diesen Bedingungen deutlich teurer werden würde als geplant.“

Der Bürgermeister begrüßt die einhellige Auffassung des Magistrates, „nicht weiter sehenden Auges mit erheblichen Mehrkosten zu planen. Das war für uns alle inakzeptabel – und darum haben wir das Verfahren gestoppt.“ so Fehling. Das Gremium prüft nun das weitere Vorgehen, wie ein Gebäude für die Festspiele doch noch im Kostenrahmen umgesetzt werden kann. +++ pm