Verfassungsschutz bestätigt Einstufung der AfD als „Prüffall“

AfD will gegen "Prüffall"-Entscheidung juristisch vorgehen

AFD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die bundesweite Einstufung der AfD als „Prüffall“ bestätigt. Die sorgfältige Auswertung des offen zugänglichen Materials sei nun abgeschlossen und habe zu folgendem Ergebnis geführt: „Erstens: Die Gesamtpartei AfD wird als Prüffall bearbeitet. Zweitens: Die Junge Alternative wird zum Verdachtsfall erklärt. Drittens: Die Sammlungsbewegung innerhalb der AfD „Der Flügel“ wird zum Verdachtsfall erklärt“, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang am Dienstagnachmittag in Berlin.

Diesem Prüfergebnis lägen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: „Dem BfV liegen erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Politik der AfD vor. Diese sind aber nicht hinreichend verdichtet, um eine Beobachtung auch unter Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln einzuleiten“, so Haldenwang weiter. Die Anhaltspunkte, die eine Prüffallbearbeitung erfordern, ergäben sich im Wesentlichen aus Aussagen von Funktionären und anderen AfD-Mitgliedern. „Besonders relevant waren hier jene Verlautbarungen, die mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren. Dies betrifft sowohl völkisch-nationalistische wie auch muslimfeindliche und andere fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen“, so der BfV-Präsident. Zuvor hatten bereits mehrere Medien übereinstimmend über diesen Schritt berichtet. Nach der Einstufung als „Prüffall“ soll nun auf Basis öffentlicher Äußerungen und Mitteilungen entschieden werden, ob die Partei tatsächlich nachrichtendienstlich beobachtet wird oder nicht.

AfD will gegen „Prüffall“-Entscheidung juristisch vorgehen

AfD-Chef Alexander Gauland hat angekündigt, dass die Partei gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die AfD als „Prüffall“ einzustufen, rechtliche Schritte einleiten wird. „Wir halten diese Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes für falsch. Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen“, sagte Gauland am Dienstagnachmittag in Berlin. Man habe dies bereits prüfen lassen. „Wir halten die Argumente durchgehend für nicht tragfähig“, so Gauland weiter. Man sei der Meinung, dass „ein gewisses gesellschaftliches Klima“ und „ein gewisser politischer Druck“ zu dieser Entscheidung geführt habe, so der AfD-Chef. Kurz zuvor hatte BfV-Präsident Thomas Haldenwang die bundesweite Einstufung der AfD als „Prüffall“ bestätigt. Zudem werde die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und die Sammlungsbewegung innerhalb der AfD „Der Flügel“ zum „Verdachtsfall“ erklärt. Die Anhaltspunkte, die eine Prüffallbearbeitung erfordern, e  rgäben sich im Wesentlichen aus Aussagen von Funktionären und anderen AfD-Mitgliedern, so der BfV-Präsident weiter. Nach der Einstufung als „Prüffall“ soll nun auf Basis öffentlicher Äußerungen und Mitteilungen entschieden werden, ob die Partei tatsächlich nachrichtendienstlich beobachtet wird oder nicht.

Grüne begrüßen Einstufung der AfD als „Prüffall“

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hat die anstehende Einstufung der AfD als „Prüffall“ durch den Verfassungsschutz begrüßt. „Dass der Verfassungsschutz eine Beobachtung von Teilen der AfD prüft, zeigt, dass man dieser Partei ein hohes Gefahrenpotential zumisst“, sagte sie der „Welt“. „In der Tat ist es wichtig, die Vernetzung der AfD mit gewaltbereiten rechtsextremen Gruppierungen bis hin zu terroristischen Bestrebungen genau zu analysieren. Die jüngsten Angriffe der Identitären Bewegung auf Redaktionen und Parteigeschäftsstellen zeigen erneut, welches Gewaltpotential das rechtsextreme Netz im Um- und Vorfeld der AfD hat.“ Bei einem „Prüffall“ ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum „Verdachtsfall“ erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann  eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.