Verfassungsgericht: Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen

Karlsruhe. Bundespräsident Joachim Gauck darf Anhänger der rechtsextremen NPD als „Spinner“ bezeichnen und muss sich bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Demnach habe Gauck mit einer auf NPD-Anhänger gemünzten Äußerung, bei der das deutsche Staatsoberhaupt die Rechtsradikalen als „Spinner“ bezeichnete, seine Kompetenzen nicht überschritten.

Die Klage der NPD, die sich durch die Äußerungen des Bundespräsidenten diffamiert sah, blieb damit ohne Erfolg. Bereits am Dienstagmorgen hatten die Karlsruher Richter zwei weitere Klagen der NPD gegen die Gültigkeit der Wahlen der früheren Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff zurückgewiesen: Die jeweiligen Bundesversammlungen hätten bei der Wiederwahl Köhlers im Jahr 2009 und der Wahl Wulffs im Jahr 2010 in verfassungsgemäßer Weise agiert, urteilte das Bundesverfassungsgericht. +++ fuldainfo