Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Antrag gegen die Corona-Einschränkungen abgeschmettert - diesmal ging es um das Verbot von Gottesdiensten. Der Antragsteller ist katholischen Glaubens und hatte die entsprechende Verordnung der hessischen Landesregierung angegriffen. Die gemeinsame Feier sei nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens, dessen Fehlen nicht durch Übertragungen im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden könne, so der Kläger. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts hat der Schutz vor Gefahren für Leib und Leben derzeit aber "trotz des damit verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit Vorrang vor dem Schutz dieses Grundrechts", wie es in der Entscheidung vom Freitag heißt. Nach der Bewertung des Robert-Koch-Instituts komme es in dieser frühen Phase der Corona-Pandemie darauf an, die Ausbreitung der hoch infektiösen Viruserkrankung durch eine möglichst weitg ehende Verhinderung von Kontakten zu verlangsamen, um ein Kollabieren des staatlichen Gesundheitssystems mit zahlreichen Todesfällen zu vermeiden, so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. April 2020, 1 BvQ 28/20). +++
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