Verfahren wegen des tödlichen Flugzeugsabsturzes in der Johannisaue eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Ermittlungsverfahren wegen des tödlichen Flugzeugabsturzes in der Johannisaue am 01.06.2020 eingestellt. Wie es in der Mitteilung heißt, konnte ein Fremdverschulden an dem Absturz nicht festgestellt werden. Die Untersuchung des Segelflugzeuges mit Hilfsmotor des Herstellers Alexander Schleicher GmbH, Typ ASW 28-18E, durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersu-chung (BFU) hat ergeben, dass unfallrelevante technische Mängel an dem Flugzeug nicht festgestellt werden konnten. Da darüber hinaus auch keine sonstige Einwirkung von außen auf das Segelflugzeug im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen festgestellt oder durch Zeugen beobachtet werden konnte, war das Verfahren einzustellen. +++


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