Verfahren gegen Green Pioniers eingestellt

Gericht sieht geringes öffentliches Interesse

Das Landgericht Fulda hat das Strafverfahren gegen die ehemaligen Inhaber der Firma Green Pioniers GmbH eingestellt. Die Angeklagten waren beschuldigt worden, fahrlässig mit Cannabis in Form von Nutzhanf gehandelt zu haben, indem sie Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika mit einem geringen THC-Gehalt unter 0,2 % vertrieben hatten.

Das Gericht begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass den Angeklagten lediglich vorgeworfen werden könne, sich nicht ausreichend gegen einen möglichen Missbrauch der Produkte abgesichert zu haben. Angesichts der Gesamtumstände sei die Schuld der Angeklagten als gering anzusehen. Zudem bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung mehr, da die Angeklagten den Geschäftsbetrieb aufgegeben und den Vertrieb der Produkte eingestellt haben.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung von Nutzhanf beschlossen hat, der die bisherige „Missbrauchsklausel“ ersatzlos streichen soll. Damit wäre der Vertrieb der fraglichen Produkte künftig straffrei.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung schlossen sich den Erwägungen des Gerichts an. Das Verfahren wurde daher nach §153 StPO eingestellt. +++


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