Verdacht des illegalen Straßenrennens auf der A7

Am Dienstag  meldete gegen 17:15 Uhr eine Verkehrsteilnehmerin auf der A7 im Bereich Fulda, Fahrtrichtung Norden, vier Fahrzeuge mit roten Händlerkennzeichen, die sich augenscheinlich ein Straßenrennen lieferten. Dabei hätten die Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmer rechts und sogar auf dem Standstreifen überholt. Darüber hinaus seien andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren und betätigen der Lichthupe genötigt worden, den Fahrstreifen zu wechseln.

Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen konnten alle vier Pkw gegen 17:45 Uhr auf einem Autobahnparkplatz zwischen den Anschlussstellen Bad Hersfeld West und Homberg (Efze) durch eine Streife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld angetroffen werden. Bei den Fahrzeugen handelte es sich um Autos neuerer Baujahre des Herstellers Mercedes-Benz. Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen beabsichtigten die Fahrzeuginsassen – im Alter von 20 bis 27 Jahren – die Autos im Auftrag eines Autohauses von München nach Bielefeld zu überführen.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda wurden zwei Fahrzeuge – deren Kennzeichen aus Zeugenhinweisen bekannt waren – wegen des Verdachts des illegalen Straßenrennens vorläufig sichergestellt. Da eine Beteiligung der beiden anderen Fahrzeuge anhand der vorliegenden Erkenntnislage nicht nachgewiesen werden konnte, durften sie ihre Fahrt nach Insassenfeststellung fortsetzen. Während der Fahrzeugkontrollen stellten sie Beamten zudem noch mehrere Verstöße gegen verschiedene Auflagen, die an die Benutzung roter Kennzeichen gebunden sind, fest.

Gegen die beiden jungen Fahrzeugführer wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen gefertigt. Die Ermittlungen dauern aktuell noch an. Darüber hinaus wird die Tauglichkeit zur Nutzung der Händlerkennzeichen durch die zuständige Zulassungsstelle überprüft. +++