Verdacht auf Salmonellen und verbotene Kosmetik: Zoll stoppt Tonnen verdächtiger Waren in Kassel

Zoll

Ein strenger Geruch, fehlende Nachweise und der Verdacht auf gefährliche Inhaltsstoffe: Bedienstete des Zollamt Kassel haben zwei große Warensendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten gestoppt – insgesamt ging es um mehr als elf Tonnen Ware, berichtet osthessenreport.de.

Besondere Aufmerksamkeit erregte eine Einfuhrsendung von acht Tonnen Cashewkernen aus der Elfenbeinküste. Bei der Anmeldung fehlte ein erforderliches Gesundheitszeugnis für die Ware. Zudem lagen dem Zoll Informationen über eine mögliche Belastung mit Salmonellen bei Cashewnüssen aus dem Herkunftsland vor.

„Die Kombination aus Herkunftsland, Verpackungszustand und fehlenden Nachweisen hat uns aufmerksam gemacht“, erklärte Abfertigungsbeamter Kevin Klugescheid. Bei der genaueren Kontrolle der teilweise beschädigten 50 Kartons bestätigte sich der Verdacht der Zöllnerinnen und Zöllner: Ein auffälliger, modriger Geruch schlug ihnen entgegen.

Um eine mögliche Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuschließen, stoppten die Beamten die für einen Lebensmittelhändler in Bayern bestimmte Lieferung und schalteten die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde, das Veterinäramt, ein.

Doch nicht nur Lebensmittel standen im Fokus der Kontrolleure. Auch eine zweite Sendung aus Großbritannien mit drei Tonnen verschiedener Kosmetikprodukte aus unterschiedlichen Ursprungsländern wurde eingehend überprüft. Dabei ergab sich der Verdacht, dass Produkte zur Hautaufhellung einen Anteil von Kojisäure enthalten könnten, der über den in der Europäischen Union zulässigen Grenzwerten liegt. Zudem fehlten genaue Angaben zu den Inhaltsstoffen.

Darüber hinaus wiesen die Produkte keine deutsche Verbraucherinformation auf – ein klarer Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung. „Die fehlende deutsche Produktbeschreibung ist ein eigenständiges Verkehrshindernis“, betonte Klugescheid. „In Kombination mit dem Verdacht auf überhöhte Kojisäurewerte mussten wir die Sendung stoppen.“ Auch in diesem Fall wurde die zuständige Überwachungsbehörde für kosmetische Mittel eingeschaltet.

Bis zur endgültigen Bewertung dürfen die Waren weder weitertransportiert noch in den Handel gebracht werden. Solche Maßnahmen sind nach Angaben der Behörden ein zentraler Bestandteil der Zollarbeit im Sinne des Verbraucherschutzes.

Angesichts täglich tausender Warensendungen, die den deutschen Markt erreichen, sei eine vollständige Kontrolle aller Lieferungen nicht möglich. Stattdessen setzt der Zoll auf risikoorientierte Auswahlverfahren, bei denen Herkunft, Warenart, Dokumentenlage und Erfahrungswerte berücksichtigt werden.

Für die Beamten in Kassel ist der aktuelle Fall ein Beleg für die Wirksamkeit dieses Vorgehens. „Diese beiden Fälle zeigen, dass unser Ansatz funktioniert“, erklärte Klugescheid. „Wir können nicht alles prüfen, aber wir können die richtigen Sendungen prüfen.“ +++


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